Im Rahmen des Berufsspecials zum Arbeitsrecht sprach“Iurratio -Das Portal für Jurastudium, Referendariat, Karriere, Berufseinstieg und Rechtsneuigkeiten“ mit Herrn Dr. Alexander Ulrich, personalverantwortlicher Partner bei Kliemt & Vollstädt , über Anforderungen und Perspektiven einer anwaltlichen Tätigkeit im Arbeitsrecht für Berufseinsteiger. Herr Dr. Ulrich äußerte sich unter Anderem zu den aus seiner Sicht wesentlichen Unterschieden zwischen Großkanzlei und Boutique im Arbeitsrecht:
Dr. Ulrich: Der Arbeitsalltag in der Boutique unterscheidet sich nicht unerheblich von dem in einer Großkanzlei. Im Verhältnis zu vielen Großkanzleien ist die arbeitsrechtliche Tätigkeit in einer Boutique keine Backoffice-Tätigkeit. Sie ist nicht durch die bloße Unterstützung der Gesellschaftsrechtler, wie etwa bei der Durchführung von Due Diligence-Prüfungen geprägt, sondern durch ein eigenständiges arbeitsrechtliches Beratungsgeschäft. Daneben sind die Mitarbeiter einer Boutique deutlich stärker als Unternehmer gefordert. Im administrativen Bereich ist darüber hinaus nicht zu unterschätzen, dass Entscheidungswege kürzer sind. Wir sind bei unserer Größe und Struktur in der Lage, Entscheidungen sehr kurzfristig zu treffen.
Das vollständige Interview finden Sie auf iurratio.de.