Im Zusammenhang mit der Gestaltung von Vorstandsverträgen kommt es immer wieder zu Fehlvorstellungen, sowohl auf Seiten der Unternehmen als auch auf Seiten der identifizierten Kandidaten für die Vorstandsposition. In einer Videoreihe für den Internetkanal „D&O-TV“ von HENDRICKS & CO decken Professor Dr. Michael Kliemt sowie Michael Hendricks die häufigsten Irrtümer auf.
Einführung
Irrtum 1: Ernennung zum Vorstand hat nur Vorteile.
Irrtum 2: Probezeit für Vorstände ist gesetzlich geregelt.
Irrtum 3: Ein Aktionärswechsel hat keinen Einfluss auf meinen Anstellungsvertrag.
Irrtum 4: Eine Abberufung des Vorstands ist nur schwer möglich.
Irrtum 5: Mit einer Abberufung endet das Anstellungsverhältnis.
Irrtum 6: Gegen eine fristlose Kündigung haben Manager keine Chancen.
Irrtum 7: Nach einer Abberufung steht mir immer eine Abfindung zu.
Irrtum 8: Pensionsansprüche für Vorstände.
Schützt die klassische Rechtsschutzversicherung?
Die Kostenfalle im Falle eines Rechtsstreits