„Entgrenzte Arbeitswelt – Zwischen Überforderungsschutz und individueller Gestaltungsfreiheit“ lautete das Thema auf dem 2. Deutschen Arbeitsrechtstag, der vom 27. bis 29. Januar 2016 in Berlin stattgefunden hat.In verschiedenen Panels, ergänzt durch Impulsreferate, diskutierten Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Anwaltschaft und Unternehmenspraxis kontrovers die Vorzüge und Nachteile einer Flexibilisierung des bestehenden Arbeitsrechts angesichts geänderter tatsächlicher Rahmenbedingungen in der „Arbeitswelt 4.0“.
Unsere Partnerin Dr. Barbara Reinhard moderierte das Panel 2 zum Thema „Gesundheitsschutz / Psychische Belastungen“, unter Anderem mit Impulsreferaten von Isabel Rothe, Präsidentin der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie Herrn Dr. Christian Gravert, BPM und Leiter des Bereichs Gesundheitsschutz bei der Deutschen Bahn AG.
Weitere Diskussionsbeiträge lieferten Frau Professor Dr. Katja Nebe, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; Frau Helga Nielebock, Abteilungsleiterin der Abteilung Recht beim DGB Bundesvorstand: Frau Rechtsanwältin Bettina Schmidt; sowie Herr Roland Wolf, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).
Rege diskutiert wurde unter anderem die Frage, was Bestandteil einer lege artis durchgeführten Gefährdungsbeurteilung ist, welche Maßnahmen auf ihrer Grundlage durchzuführen sein können, ob überhaupt – und wenn ja, welche – Sanktionen in Betracht kommen, wenn ein solches Prozedere nicht implementiert wurde.