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Über uns

Datenschutz + Betriebsrat + IT-Schutz = ?

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Arbeitsrechtsfrühstück

Auf dem ersten K&V Arbeits(-rechts)frühstück des Jahres 2016 stand in diesem Jahr die Nutzung von IT-Lösungen zur Abwehr von internen wie externen Angriffen im Vordergrund. Auf drei Terminen am 15. sowie 17. März 2016 in Berlin, Frankfurt und Düsseldorf diskutierten unsere Partner Dr. Oliver Vollstädt, Dr. Barbara Reinhard und Dr. Jessica Jacobi mit einem interessierten Publikum über die technischen Möglichkeiten der „Cyber-Abwehr“ und Sicherstellung der Compliance im Unternehmen sowie die sich hieraus ergebenden zahlreichen Herausforderungen im Bereich Datenschutz und Mitbestimmung.

Insbesondere stand bei den Vorträgen die Frage im Fokus, wie die – nicht mehr zeitgemäßen – Mitbestimmungstatbestände und Datenschutzregelungen mit der Tatsache in Einklang gebracht werden können, dass heutzutage vielfach eine Software autonom darüber entscheidet, ob und in welchen Fällen sie Systeme abriegelt oder andere Sicherheitsmaßnahmen ergreift. Eine „klassische“ Information des Betriebsrates ist in solchen Fällen nicht sinnvoll möglich. Die Referenten stellten insoweit ein Best-Practice-Beispiel vor, mit dem der Einsatz solcher Software rechtssicher abgebildet werden kann.

ArbeitsrechtsfrühstückWeiter gaben die Referenten ein kurzes Update zum aktuellen Stand im Bereich „EU-US Privacy Shield“ sowie den Anforderungen der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung, insbesondere, was die Anforderungen an Datensicherheit und die daraus resultierenden Bußgeldtatbestände betrifft. Diese Themen werden wir zukünftig noch auf diesem Blog näher beleuchten.

Abgerundet wurde die Veranstaltung wie immer durch ein reichhaltiges Frühstück mit der Möglichkeit zum Networking der Teilnehmer untereinander.

Wir bedanken uns für das gute Feedback der Teilnehmer („haben viel mitgenommen“), freuen uns bereits auf das nächste Arbeitsrechtsfrühstück und hoffen wieder auf rege Teilnahme.

 

KLIEMT.Arbeitsrecht




Wir sind Deutsch­lands führende Spe­zi­al­kanz­lei für Arbeits­recht (bereits vier Mal vom JUVE-Handbuch als „Kanzlei des Jahres für Arbeitsrecht“ ausgezeichnet). Rund 90 erst­klas­sige Arbeits­rechts­exper­ten beraten Sie bundesweit von unseren Büros in Düs­sel­dorf, Berlin, Frankfurt, München und Hamburg aus. Kompetent, persönlich und mit Blick für das Wesent­li­che. Schnell und effektiv sind wir auch bei komplexen und grenz­über­schrei­ten­den Projekten: Als einziges deutsches Mitglied von Ius Laboris, der weltweiten Allianz der führenden Arbeitsrechtskanzleien bieten wir eine erstklassige globale Rechtsberatung in allen HR-relevanten Bereichen.
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