Nach monatelangem politischen „Hickhack“ hat sich die große Koalition Anfang Juni doch noch auf eine gesetzliche Neuregelung von Leiharbeit und Werkverträgen verständigt. Das Gesetz soll im Oktober vom Bundestag beschlossen werden und zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Der Zeitplan wird wohl nicht mehr in Frage gestellt. Über Sinn und Unsinn der geplanten Neuregelung ist schon viel diskutiert worden – allerdings auf Basis der ersten Gesetzentwürfe aus dem Hause Nahles, die nun in wesentlichen Teilen gar nicht umgesetzt werden. Jetzt liegt das endgültige Gesetz vor, und man kann konstatieren: Eine „Revolution der Leiharbeit“ ist ausgeblieben. Gleichwohl kommen auf die Praxis zahlreiche wichtige Neuerungen und Änderungen zu, auf die sich Unternehmen rechtzeitig vor dem 1. Januar 2017 vorbereiten sollten.
Doch was ändert sich konkret? Wo besteht Handlungsbedarf für Unternehmen? Welche Gestaltungsspielräume bleiben? Welche Fallstricke sind zu beachten? Wir beleuchten die Neuregelungen und ihre Auswirkungen auf die betriebliche Praxis und diskutieren Probleme und Lösungen mit Ihnen.
Wir laden Sie daher herzlich ein zu der neuesten Auflage unseres Arbeits(Rechts)Frühstücks und freuen uns auf einen spannenden Austausch zum Thema
Praxisblick Leiharbeit und Werkverträge. Was ändert sich? Was ist zu tun?
Wann und wo?
14. September 2016 in Düsseldorf
15. September 2016 in Frankfurt am Main
20. September 2016 in Berlin.
Die Veranstaltung ist für Sie kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.
Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.