Eigentlich tritt der Geschäftsführer einer GmbH als Arbeitgeber auf. Er kann jedoch im Einzelfall als Arbeitnehmer gelten, was zu teilweise großer Rechtsunsicherheit führt.
In der Praxis kann die Beantwortung der Frage erhebliche Auswirkungen haben. Bei Massenentlassungen kann die Einstufung als Arbeitnehmer unter Umständen sogar für die Wirksamkeit der Kündigung des (Fremd-)Geschäftsführers maßgeblich sein. Aber auch für andere Vorschriften, wie beispielsweise dem Urlaubsrecht (Mindesturlaub, Übertragbarkeit und Abgeltung von Urlaub), kann sie Bedeutung erlangen.
Unser Partner Professor Dr. Michael Kliemt gibt in einem Beitrag mit Michael Weth im aktuellen Haufe Personalmagazin einen Überblick:
- Wo gelten noch die „hergebrachten“ Grundsätze von BAG und BGH?
- Wo sind bereits jetzt unionsrechtliche Veränderungen zu beachten, und in welchen Bereichen sind zukünftig noch Neuigkeiten aus Europa zu erwarten?
Den Beitrag finden Sie online hier [PDF, direkter Download] sowie in der aktuellen Ausgabe des Haufe Personalmagazins.