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Update: Kein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit – vorerst

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Am 29.03.2017 tagte im Kanzleramt der Koalitionsausschuss, bestehend aus CDU, CSU und SPD. Eine Einigung auf ein Recht zur befristeten Teilzeit (Einzelheiten hier auf unserem Blog) konnte in der nächtlichen Beratung nicht gefunden werden, sodass das Projekt vorerst „als beerdigt“ gilt. Die CDU hatte als Kompromiss laut der Süddeutschen Zeitung zwar vorgeschlagen, das Rückkehrrecht in Unternehmen ab 200 Mitarbeitern zu testen. Dies sei von der SPD aber – die einen Anspruch bereits ab 15 Mitarbeitern analog zum (unbefristeten) Teilzeitanspruch vorsehen wollte – abgelehnt worden. Mit Blick auf die Bundestagswahl eignet sich die geplante Neuregelung nun allenfalls noch als Wahlkampfthema; eine Umsetzung vor der Bundestagswahl gilt als ausgeschlossen.

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