Anlässe für eine Compliance-Untersuchung gibt es viele. Meist steht (vermutetes) Fehlverhalten von Mitarbeitern im Raum. Dies kann von „bloßen“ Mobbingvorwürfen über Ordnungswidrigkeiten, z. B. nach dem Arbeitszeitgesetz, bis hin zu schweren Strafrechtsverstößen reichen. Daneben werden immer häufiger präventive Compliance-Untersuchungen durchgeführt, um das regelkonforme Verhalten der Mitarbeiter zu überprüfen. Geschäftsführer insbesondere mittelständischer Unternehmen sollten im eigenen Interesse derartige Untersuchungen rechtzeitig anstoßen sowie konstruktiv begleiten. Denn sie stehen meist in der Verantwortung – nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich.
Unsere Rechtsanwälte Dr. Markus Janko und Dr. Jan Heuer haben einen Artikel im EUROFORUM E-Book für Geschäftsführer 2017 zum Thema „Die Rolle des Geschäftsführers bei einer Compliance-Untersuchung“ veröffentlicht. Den Artikel können Sie hier kostenlos abrufen.
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