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Umstrukturierung

Die perfekte Restrukturierung – Teil 2: Kick-off mit Betriebsrat

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Perfekte Restrukturierung

Nachdem wir in Teil 1 unserer Serie zur Restrukturierung die Vorbereitung und Planung einer Restrukturierung vorgestellt haben, widmen wir uns in Teil 2 dem Start der Verhandlungsphase. In dieser Phase erhalten Restrukturierungsprojekte oft eine gewisse Eigendynamik, die es zu kontrollieren gilt. Dies gelingt Unternehmen nur, wenn die taktische Aufstellung für die Verhandlungen mit dem Betriebsrat klar definiert ist. Dies gilt bereits für das Kick-off-Meeting…

Die Katze wird aus dem Sack gelassen …

Das Kick-off-Meeting bietet dem Unternehmen erstmalig die Gelegenheit, seine Pläne der Belegschaft vorzustellen. In manchen Fällen werden die Arbeitnehmer von den Plänen überrascht, in anderen Fällen wurde bereits damit gerechnet. In beiden Konstellationen gilt: Kommunikationsinhalte und -formen sollten wohl überlegt und an die spezifischen Gegebenheiten im Unternehmen angepasst sein. Hier ein paar Empfehlungen:


Wer nimmt am Kick-off-Meeting teil?

Klar ist, dass Unternehmensvertreter sowie Betriebsräte am Kick-off-Meeting teilnehmen. Wenn die Zuständigkeit von lokalem Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat unklar ist, können vorsorglich alle Betriebsräte eingeladen werden.

In manchen Fällen ist es sinnvoll, in einem kurz danach dem Kick-off stattfindenden Meeting die gesamte Belegschaft einzuladen. So erfahren die Mitarbeiter unmittelbar vom Arbeitgeber von den Restrukturierungsplänen, wodurch verhindert wird, dass Informationen vom Betriebsrat (bewusst) unzutreffend an die Mitarbeiter weitergegeben werden.

Die Teilnahme externer Rechtsanwälte als Vertreter des Unternehmens bietet sich in den meisten Fällen an, wenn der Betriebsrat seinerseits einen Rechtsanwalt zum Kick-off-Meeting mitbringen wird.

Wer stellt die Pläne vor?

Es gibt keine allgemeingültige Antwort darauf, wer am besten dafür geeignet ist, die Restrukturierungspläne für das Unternehmen vorzustellen. Dies hängt von der jeweiligen Situation ab. So kann es sinnvoll sein, dass nicht die Geschäftsführung, sondern ein Vertreter aus der darunterliegenden Hierarchieebene die Pläne kundtut.

In anderen Fällen wiederum macht es möglicherweise Sinn, dass der Vorstandsvorsitzende persönlich die geplanten Maßnahmen vorstellt, um die Entschlossenheit der Unternehmensführung zu demonstrieren. Dadurch wird ein klares Signal für die anschließenden Verhandlungen mit dem Betriebsrat gesetzt.

Welche Pläne werden vorgestellt?

Grundsätzlich sollten die Restrukturierungspläne bereits relativ detailliert vorgestellt werden. Dies gilt auch für die Beweggründe des Arbeitgebers. Dadurch wird die Ernsthaftigkeit und Notwendigkeit der Maßnahmen untermauert. Der Betriebsrat wird erkennen (müssen), dass sinnvollerweise nicht mehr das „Ob“, sondern nur noch das „Wie“ der Restrukturierung verhandelbar ist. Hierbei gilt es bei der Darstellung zu beachten, dass nach der gesetzlichen Konzeption des § 111 BetrVG zum Interessenausgleich selbstverständlich auch das „Ob“ zu verhandeln ist.

Arbeitgeber sollten bei (notwendigem) Personalabbau zugleich auch die Vorteile der Restrukturierung herausstellen. Möglicherweise können die nicht vom Personalabbau betroffenen Mitarbeiter sogar als Befürworter der Restrukturierung gewonnen werden. Jedenfalls wird dadurch die Gefahr gebannt, dass im Anschluss an das Kick-off-Meeting allseits Negativstimmung innerhalb der Belegschaft aufkommt.

Das Unternehmen sollte im Kick-off-Meeting bereits den ersten Entwurf eines ausformulierten Interessenausgleichs in der Tasche haben. Dieser Entwurf kann dem Betriebsrat mitgegeben werden, so dass für die anschließenden Verhandlungen bereits ein konkreter Verhandlungsgegenstand auf dem Tisch liegt.

Wie geht es nach dem Kick-off-Meeting weiter?

Die konkreten Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan sollten zügig nach dem Kick-off-Meeting stattfinden. Es sollte nicht unnötig Zeit ins Land gehen, ohne dass eine Annäherung der Betriebsparteien stattfinden kann. Außerdem kehrt durch den Start der Verhandlungen meist wieder etwas mehr Ruhe innerhalb der Belegschaft ein, weil die Pläne des Unternehmens dabei noch einmal im Detail erläutert und Nachfragen geklärt werden können. Arbeitgeber sollten dem Betriebsrat noch im Kick-off-Meeting konkrete Terminvorschläge unterbreiten.

… to be continued …

Dr. Markus Janko 

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner
Markus Janko berät Arbeitgeber ins­be­son­dere bei Umstruk­tu­rie­run­gen, Unter­neh­mens­käu­fen und Due Diligence-Prozessen. Besondere Expertise besitzt er in der Unterstützung inter­na­tio­na­ler Konzerne, dem Einsatz von Trans­fer­ge­sell­schaf­ten und im Insol­venz­ar­beits­recht. Hier zeichnet er sich durch die Beratung namhafter Insol­venz­ver­wal­ter in großen Insol­venz­ver­fah­ren sowie von Unter­neh­men bei Unter­neh­mens­käu­fen aus der Insolvenz und der arbeits­recht­li­chen Sanierung in Schutz­schirm­ver­fah­ren aus. Er ist Mitglied der Fokusgruppe „Digitalisierung und Mitbestimmung“.
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