open search
close
Krankheit

Revolution der Krankschreibung: jetzt auch per WhatsApp?!

Aufsehen erregt derzeit ein Online-Dienstleister, der Arbeitnehmern die Möglichkeit eröffnet, via WhatsApp eine angeblich anerkannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gegen Entgelt zu erhalten. Die Diagnose wird dabei lediglich über das Ausfüllen von Formularen vorgenommen, in welchen typische Symptome abgefragt werden.

Aber: Wie ist das möglich?

Durch die Änderung der (Muster-)Berufsordnung der Ärzte und die Aufhebung des Fernbehandlungsverbots ist die ausschließliche Behandlung oder Beratung über Kommunikationsmedien in einzelnen Landesberufsordnungen nunmehr möglich.

Es stellt sich jedoch weiterhin die Frage, ob eine auf Grundlage der nunmehr möglichen online Beratung und Behandlung ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch arbeitsrechtlich wirksam erteilt werden kann, welche Angriffspunkte eine solche bietet und wie der Arbeitgeber auf diese reagieren kann. Auch ergeben sich aus datenschutzrechtlicher Sicht Probleme, etwa beim Versand der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per WhatsApp.

Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Nach der gesetzlichen Regelung (§ 5 (1) S. 2 EFZG) hat der Arbeitnehmer grds. ab dem vierten Tag einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, wobei der Arbeitgeber auch bereits zuvor eine solche verlangen kann.

Entspricht die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung den formalen Voraussetzungen, hat sie einen sehr hohen Beweiswert dahingehend, dass der Arbeitnehmer auch tatsächlich arbeitsunfähig krank ist. Dieser Beweiswert wird erst erschüttert, wenn die vom Arbeitgeber vorgetragenen Tatsachen zu ernsthaften Zweifeln an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit Anlass geben.

Hierzu hat sich eine Vielzahl von Fallgestaltungen in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelt. Zu einer Erschütterung des Beweiswertes kann es unter anderem dann kommen, wenn der Arbeitnehmer seine Krankheit im Vorfeld ankündigt oder diese zu einem Zeitpunkt eintritt, zu welchem zuvor Urlaub verweigert wurde. Dies gilt nach einer älteren Entscheidung des BAG etwa auch, wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne vorherige Untersuchung ausgestellt wurde.

Angriffspunkte der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung „online“

Der eingangs genannte Dienstleister wirbt auf seiner Internetseite mit Ärzten, dessen deutsche Approbation zuvor geprüft wurde, und einem von diesen erstellten Fragebogen, anhand dessen die „Fernuntersuchung“ erfolgt. Auch wenn eine entsprechende Beratung und Behandlung „online“ nach der einschlägigen (Landes-)Berufsordnung gestattet ist, dürfte eine solche keine „Untersuchung“ im Sinne der Rechtsprechung des BAG darstellen, womit der Beweiswert bereits erschüttert wäre.

Ebenso könnte man zu einer Erschütterung des Beweiswertes auch anhand der Regelung des § 275 (1a) lit. b SGB V gelangen. Nach dieser Regelung werden Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeit dadurch begründet, dass diese von einem Arzt festgestellt worden ist, der durch die Häufigkeit der von ihm ausgestellten Bescheinigungen über Arbeitsunfähigkeit auffällig geworden ist. Dies ist bei den Ärzten eines Dienstleisters, der ausschließlich Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellt, unzweifelhaft der Fall.

Daneben können auch reißerische Werbeaussagen auf der Internetseite des Anbieters zu dessen Leistungsangebot zur Erschütterung des Beweiswertes herangezogen werden. Da sich eine Arbeitsunfähigkeit letztlich auf die konkret auszuübende Tätigkeit beziehen muss, dürfte auch eine mangelnde Einbeziehung dieser in die Online-Abfrage zur Erschütterung des Beweiswertes der Bescheinigung führen.

Wie kann der Arbeitgeber reagieren?

Das mögliche Missbrauchsrisiko drängt sich auf. Arbeitnehmer werden ohne einen lästigen Arztbesuch wohlmöglich eher eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beantragen. Sofern Arbeitgebern künftig mit derartigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung konfrontiert werden, kommen folgende Reaktionsmöglichkeiten in Betracht:

  • Sensibilisierung der Arbeitnehmer dahingehend, dass derartige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mit Rechtsrisiken verbunden sind;
  • Einschaltung des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse und
  • Je nach Einzelfall ggf. Ergreifung arbeitsrechtlicher Sanktionen wie die Einstellung der Entgeltfortzahlung.

Ungeachtet dessen, sollte aus datenschutzrechtlicher Sicht jedenfalls eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Arbeitgeber nicht als Bilddatei per WhatsApp angenommen werden.

KLIEMT.Arbeitsrecht




Wir sind Deutsch­lands führende Spe­zi­al­kanz­lei für Arbeits­recht (bereits vier Mal vom JUVE-Handbuch als „Kanzlei des Jahres für Arbeitsrecht“ ausgezeichnet). Rund 90 erst­klas­sige Arbeits­rechts­exper­ten beraten Sie bundesweit von unseren Büros in Düs­sel­dorf, Berlin, Frankfurt, München und Hamburg aus. Kompetent, persönlich und mit Blick für das Wesent­li­che. Schnell und effektiv sind wir auch bei komplexen und grenz­über­schrei­ten­den Projekten: Als einziges deutsches Mitglied von Ius Laboris, der weltweiten Allianz der führenden Arbeitsrechtskanzleien bieten wir eine erstklassige globale Rechtsberatung in allen HR-relevanten Bereichen.
Verwandte Beiträge
Neueste Beiträge Vergütung

Variable Vergütung bei Abwesenheiten: Kürzung zulässig?

Variable Vergütungsbestandteile wie Boni sind in vielen Unternehmen ein zentraler Bestandteil des Entgeltsystems. Arbeiten Mitarbeiter längere Zeit nicht – etwa wegen Krankheit oder Elternzeit – fragen sich Arbeitgeber oft, ob sie die variable Vergütung anteilig kürzen dürfen. Im Hinblick auf rein leistungsbezogene variable Vergütung hat sich das BAG kürzlich (Urteile vom 2. Juli 2025 – 10 AZR 119/24 und 10 AZR 193/24) positioniert. Grundsatz: „Ohne…
AllgemeinKrankheit Neueste Beiträge

Under pressure: mental health at work in times of uncertainty

Today is World Mental Health Day. To mark the occasion, we have republished our article exploring the important area of workplace mental health, one of the most pressing concerns for employers globally in today’s difficult climate. First, we explore the position in Italy and then seek insights from 18 other countries from across the world, including three new contributions from Belgium, Estonia and Germany for…
ComplianceKrankheit Neueste Beiträge

Ausländische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen - alles Paletta, oder was?

Der Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beschäftigt regelmäßig die Gerichte. Dabei geht es meist um inländische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Doch wie ist es um den Beweiswert von ausländischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) bestellt? Ausgangspunkt: inländische AUB Eine im Inland ausgestellte AUB gilt grundsätzlich als ausreichender Nachweis für die Arbeitsunfähigkeit. Ihr kommt ein hoher Beweiswert zu – das heißt, sie begründet die Vermutung, dass der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsunfähig ist. Der Arbeitgeber kann…
Abonnieren Sie den kostenfreien KLIEMT-Newsletter.
Jetzt anmelden und informiert bleiben.

 

Die Abmeldung ist jederzeit möglich.