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Was ist cool am Arbeitsrecht? – Teil 2

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Das Brainstorming zum zweiten Teil unserer Serie „Was ist cool am Arbeitsrecht?“ führte nicht nur zum Konzept dieses neuen Blogbeitrags, sondern auch zu meiner persönlichen Beruhigung. Stellen Sie sich vor, Sie sollten etwas „Cooles“ über Ihren Job schreiben… und Ihnen fiele nichts ein? Das Problem stellte sich mir glücklicherweise nicht, ganz im Gegenteil (und das schreibe ich nicht nur, um meinen Chef zu beruhigen – versprochen).

Der Effizienz halber mein Fazit heute vorab[1]: Wirklich gute arbeitsrechtliche Arbeit ist ein Mix aus rechtlicher Prüfung, praxisorientierter Strategieplanung und einem Gespür für Menschen.

Überzeugen Sie sich selbst: Arbeitsrecht erfordert…

1. Zusammenarbeit mit verschiedenen Hierarchien

Vom Vorstandsvorsitzenden, Geschäftsführer, über den Personalleiter bis zur ausführenden HR-Kraft: In keinem anderen Rechtsgebiet wird auf so vielen Hierarchieebenen zu einem Thema kommuniziert. Das bringt Spaß, aber auch Herausforderungen mit sich. Jeder Ansprechpartner hat einen anderen Interessenschwerpunkt, einen anderen Blickwinkel und andere Fragen, die ihm ein besonderes Anliegen sind:

Der eine ist vom Problem selbst betroffen, der nächste müsste mögliche Veränderungen gegenüber seinen Mitarbeitern ankündigen und durchsetzen und der dritte trägt die Verantwortung für die grundlegende Entscheidung.

Um all diesen unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden, sind Arbeitsrechtler in besonderem Maße gefordert, sich auf ihren jeweiligen Gegenüber einzustellen – sowohl inhaltlich, als auch in der Art und Weise, wie diese Inhalte am besten vermittelt werden können. Merke: Fachchinesisch.

2. „auf Zack sein!“

Dabei ist ein schnelles gedankliches Hin-und-Her-Switchen gefragt: Welcher Ansprechpartner ist auf welchem inhaltlichen Stand, was könnte oder sollte ihn überhaupt interessieren und was soll/darf er – zum  aktuellen Zeitpunkt – bereits wissen? Neben einer hohen Flexibilität erfordert dies auch strategische Vorgehensweise, um niemandem „auf die Füße zu treten“ – anderenfalls droht frühzeitiger „Flurfunk“ (und der ist fürs Betriebsklima nicht unbedingt förderlich). Um diesem Risiko direkt vorzubeugen hilft es außerdem, gedanklich immer schon mindestens einen Schritt voraus zu sein, sodass zukünftige Probleme bereits gelöst sind, bevor der Mandant sich überhaupt mit ihnen befassen müsste: Arbeitsrechtler geben Vollgas.

3. Psychologie

Beim Arbeitsrecht dreht es sich um Menschen. Anders als in manch anderen Rechtsgebieten hat wirklich jede arbeitsrechtliche Entscheidung auch Auswirkungen auf dahinter stehende Mitarbeiter. Entscheidungen sollten also nicht leichtfertig getroffen und Maßnahmen nicht „um jeden Preis“ durchgesetzt werden. Unsere Mandanten verlassen sich dabei auf unsere Erfahrungen, sowohl inhaltlich als auch psychologisch: Als Verhandlungspartner mit Betriebsräten, Mitarbeitern und anderen Rechtsanwälten. Besonders bei persönlicher Betroffenheit kochen die Emotionen häufig hoch – da gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren. Das gelingt uns durch Empathie und Expertise (und notfalls ein paar Eiswürfeln im Verhandlungsraum).

4. Gute Typen!

All diese Gründe führen mich zum abschließenden – und aus meiner Sicht fast wichtigsten – Punkt: Arbeitsrechtsjuristen sind einfach gut drauf, umgänglich und unkompliziert in der Zusammenarbeit und arbeiten effektiv. Nirgends sonst findet man innerhalb der Spezies „Jurist(in)“ so viele kommunikative, mitdenkende Menschen, die auch noch Einfühlungsvermögen beweisen. Spätestens seit dieser Erkenntnis war meine Karriereplanung besiegelt – Arbeitsrecht ich komme!

Deshalb setze ich den letzten Haken auf meiner Liste: Ist Arbeitsrecht cool? Arbeitsrecht ist cool.

[1] Ach ja – flexibel sind wir auch!

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