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Über uns

Taskforce und Hotline für Arbeitgeber in Corona-Krise

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Die Corona-Krise stellt Unternehmen vor zahlreiche wirtschaftliche und arbeitsrechtliche Herausforderungen. Diese erfordern teils sehr schnelles Handeln. Als verlässlicher Partner für Arbeitgeber bietet KLIEMT.Arbeitsrecht moderne und unkomplizierte Wege der Unterstützung* in der für Unternehmen außergewöhnlichen Krisensituation. Hierzu gehört neben den stets aktuellen Beiträgen zur Corona-Krise in unserem Blog insbesondere Folgendes:

Leitfaden Epidemie – Pandemie – Coronavirus

Sie benötigen einen detaillierten Guide für Ihre HR-Abteilung oder Ihre Mitarbeiter mit Verhaltensregeln und rechtlichen Einordnungen der wichtigsten Themen?

Mit unserem umfangreichen und laufend aktualisierten Dokument geben wir Ihnen einen Leitfaden und Muster an die Hand, um typische Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus und allgemein dem Pandemiefall zu beantworten und zugleich praktische und rechtliche Hinweise zu geben.

Falls Sie den Leitfaden erhalten möchten, melden Sie sich bei unserer Corona-Taskforce per E-Mail (corona.taskforce@kliemt.de), per Telefon (s.u. zur Hotline) oder bei Ihren gewohnten Ansprechpartnern.

Corona-Taskforce-Hotline

Sie haben drängende Fragen zum arbeitsrechtlichen Umgang mit der Corona-Krise? Hierfür haben wir unsere Corona-Hotline eingerichtet. Diese ist mit unseren arbeitsrechtlichen Top-Experten besetzt, die Ihnen schnell und mit praxisbewährten Lösungen weiterhelfen.

Sie erreichen unsere Corona-Taskforce-Hotline unter folgender Telefonnummer:

+4921188288117

oder per E-Mail:

corona.taskforce@kliemt.de

Kurzarbeit während der Corona-Krise

Ihre Aufträge brechen weg, die Kunden bleiben aus und Sie wollen Kurzarbeit einführen? – Wir beraten Sie gerne bei der Einführung der Kurzarbeit.

• Was sind die Voraussetzungen?
• Wie sollte eine Betriebsvereinbarung oder Individualvereinbarung ausgestaltet sein?
• Bedürfen Sie der Mitwirkung Ihrer Mitarbeiter?
• Wo wird Kurzarbeit beantragt?

Hierbei berücksichtigen wir die gesetzgeberischen Maßnahmen vom 13. März 2020. Danach werden nach derzeitigem Stand Arbeitgeber ab April 2020 unter erleichterten Voraussetzungen Kurzarbeiter-geld der Bundesagentur für Arbeit nutzen können. Kurzarbeitergeld kann dann bereits beantragt wer-den, wenn 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Zudem sollen Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge ganz oder teilweise erstattet bekommen.

Weitere Informationen zur Einführung von Kurzarbeit und notwendige Dokumente erhalten Sie bei unserer Corona-Taskforce per E-Mail oder über die Hotline (siehe oben).


*Unser Serviceangebot dürfen wir nur im Rahmen eines Mandatsverhältnisses erbringen. Auch hierzu informiert Sie gerne unsere Corona-Taskforce per E-Mail oder über die Hotline ( +4921188288117 ).

KLIEMT.Arbeitsrecht




Wir sind Deutsch­lands führende Spe­zi­al­kanz­lei für Arbeits­recht (bereits vier Mal vom JUVE-Handbuch als „Kanzlei des Jahres für Arbeitsrecht“ ausgezeichnet). Rund 90 erst­klas­sige Arbeits­rechts­exper­ten beraten Sie bundesweit von unseren Büros in Düs­sel­dorf, Berlin, Frankfurt, München und Hamburg aus. Kompetent, persönlich und mit Blick für das Wesent­li­che. Schnell und effektiv sind wir auch bei komplexen und grenz­über­schrei­ten­den Projekten: Als einziges deutsches Mitglied von Ius Laboris, der weltweiten Allianz der führenden Arbeitsrechtskanzleien bieten wir eine erstklassige globale Rechtsberatung in allen HR-relevanten Bereichen.
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