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Allgemein Kirche

Katholische Kirche ermöglicht virtuelle Teilnahme an Sitzungen der Mitarbeitervertretungen!

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Aufgrund einer Änderung der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) sind jetzt im Bereich der katholischen Kirche Sitzungen der Mitarbeitervertretung per Telefon- und Videokonferenz möglich. Die Änderung der MAVO ist mit Wirkung zum 1. April 2020 in Kraft getreten und muss noch in den Amtsblättern veröffentlicht werden. Dies ist in vielen Bistümern bereits geschehen. So hat bspw. das Bistum Münster im Kirchlichen Amtsblatt vom 1. April 2020 Beilage zu Nr.4 die Neuregelung am 30. März 2020 veröffentlicht. Sie ist am 1. April 2020 in Kraft getreten und ist zunächst auf zwei Jahre befristet bis zum 31. März 2022.

Bisher galt die Regelung, dass Sitzungen der Mitarbeitervertretung die Präsenz der Mitglieder erfordern (so auch bei Betriebsräten vgl. dazu unser Blogbeitrag vom 26.03. „Wenn der Betriebsrat nicht im Betrieb ist – Wirksame Beschlüsse trotz Coronakrise möglich?“). Inhalt der neuen Regelung ist, dass eine Teilnahme an Sitzungen der Mitarbeitervertretung ermöglicht wird, wenn wegen eines unabwendbaren Ereignisses einzelne oder alle Mitglieder nicht körperlich anwesend sein können. Die entsprechende Änderung wurde in § 14 Absatz 4 MAVO durch die neuen Sätze 4 und 5 umgesetzt. Hier heißt es nun:

Die Sitzungen der Mitarbeitervertretung sind nicht öffentlich. Sie finden in der Regel während der Arbeitszeit in der Einrichtung statt. Bei Anberaumung und Dauer der Sitzung ist auf die dienstlichen Erfordernisse Rücksicht zu nehmen. Kann die Sitzung der Mitarbeitervertretung wegen eines unabwendbaren Ereignisses nicht durch die körperliche Anwesenheit eines oder mehrerer Mitglieder durchgeführt werden, kann die Teilnahme einzelner oder aller Mitglieder an der Sitzung auch mittels neuer Informations- und Kommunikationstechnologien erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. Im Hinblick auf die Beschlussfähigkeit gelten die an der virtuellen Sitzung teilnehmenden Mitglieder als anwesend im Sinne des Abs. 5 S. 1.

„Da bleibt nur die Frage: Herr Heil, wann legen Sie nach?“

Zusammengefasst von Dr. Alexander Ulrich & Dr. Alexa Paehler, LL.M.

Dr. Alexander Ulrich 

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht / Abogado (Madrid)
Partner
Alexander Ulrich besitzt besondere Expertise in der grenz­über­grei­fen­den arbeits­recht­li­chen Beratung inter­na­tio­na­ler Unter­neh­men und Private-Equity-Häuser in Zusam­men­hang mit Umstruk­tu­rie­run­gen, Ver­la­ge­run­gen und Unter­neh­mens­käu­fen. Des Weiteren verfügt er über jahrelange Erfahrung in der Beratung von Vorständen und Geschäfts­füh­rern und besondere Bran­chen­kennt­nisse im Healthcare-Sektor sowie im kirchlichen Arbeitsrecht. Er ist Mitglied der Fokusgruppe "Private Equity / M&A".
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