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Rekord-DSGVO-Bußgeld für die Modekette H&M

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Johannes Caspar hat gegen die Modekette H&M ein Bußgeld von € 35,3 Mio verhängt. In der Nürnberger Filiale der Modekette war seit Jahren das Privatleben von Beschäftigten systematisch ausgespäht worden.

Bereits im Oktober 2019 war bekannt geworden, dass in der Nürnberger Filiale von H&M Führungskräfte sogenannte Welcome-Back-Gespräche mit Beschäftigten geführt hatten, die aus Urlaub oder Krankheit zurückkehrten. Dabei wurden u. a. offenbar seit Jahren Details über Krankheiten von Blasenschwäche bis zur Krebserkrankung sowie auch weitere Erkenntnisse über das Privatleben der Beschäftigten (z. B. familiäre Probleme und religiöse Überzeugungen) festgehalten. Die Erkenntnisse wurden aufgezeichnet und waren für bis zu 50 Führungskräfte abrufbar. Zusammen mit einer detaillierten Auswertung der Arbeitsleistungen wurden diese Erkenntnisse genutzt, um ein Profil der Beschäftigten zu erstellen, das als Entscheidungsgrundlage bei personellen Maßnahmen diente.

Das Bußgeld ist die bislang höchste Summe, die eine deutsche Datenschutzbehörde nach der DSGVO verhängt hat, gefolgt von € 14,5 Mio für die Deutsche Wohnen mit Sitz in Berlin wegen zu langer und zu umfangreicher Speicherung von Mieter-Daten trotz vorheriger Ermahnung durch die Behörde. Die Geldbuße für H&M wurde in dieser Höhe verhängt, obwohl die Modekette nach der ursprünglichen Entdeckung im Herbst 2019 mit der Datenschutzbehörde kooperiert und Schadensersatzzahlungen an die betroffenen Mitarbeiter*innen angekündigt hatte. Die Hamburger Behörde ist zuständig, weil dort der Sitz der deutschen Zentrale von H&M ist. 

Die systematische, jahrelange Bespitzelung der eigenen Belegschaft ist kein Kavaliersdelikt. Es handelt sich nicht um einen Fall von möglicherweise falsch formulierten Datenschutz-Erklärungen oder von einem möglicherweise lückenhaften Verarbeitungsverzeichnis, sondern um einen vorsätzlichen, schweren Verstoß gegen grundlegende Prinzipien des Datenschutzrechts. Es ist daher gut nachvollziehbar, dass der Hamburgische Datenschutzbeauftragte dies zum Anlass genommen hat, ein Bußgeld in neuer Rekordhöhe zu verhängen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Modekette wird den Bescheid nun sorgfältig prüfen, war einer Verlautbarung des Konzerns H&M vom 1.10.2020 zu entnehmen.

Dr. Jessica Jacobi 

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Partnerin
Dr. Jessica Jacobi ist seit 2003 Partnerin der Sozietät. Gemeinsam mit ihrem Team berät sie nationale und internationale Arbeitgeber in allen Fragen des deutschen Arbeitsrechts, wie z.B. bei der Reorganisation von Unternehmen, bei Massenentlassungen und in schwierigen Individualstreitigkeiten inklusive interner Ermittlungen. Sie ist ein aktives Mitglied der International Practice Group für Data Privacy bei unserem internationalen Kanzleinetzwerk Ius Laboris und berät häufig z.B. bei der Einführung neuer technischer Systeme und deren Verhandlung mit dem Betriebsrat, bei Auskunftsansprüchen von Arbeitnehmern nach Art. 15 DS-GVO und bei internationalen Datenübertragungen. Sie ist Autorin einer Vielzahl von Veröffentlichungen und tritt regelmäßig als Referentin auf. Sie ist Mitglied der Fokusgruppe "Datenschutz".
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