Gründer eines Startups kennen das Problem: Sie brauchen erfahrene Mitarbeiter, verfügen aber (noch) nicht über ausreichende finanzielle Mittel. Als Lösung für dieses Problem nutzen Startups oftmals das Instrument der (virtuellen) Mitarbeiterbeteiligung. Doch auch für etablierte Unternehmen ist die Mitarbeiterbeteiligung interessant: Nicht nur bei Liquiditätsengpässen, auch bei einer hohen Mitarbeiterfluktuation, einer unzufriedenen Belegschaft oder einer stagnierenden Entwicklung des Unternehmens sollte das Instrument der Mitarbeiterbeteiligung in Betracht gezogen werden.
Die nachstehende Checkliste dient als erste Hilfestellung bei der Suche nach der für das Unternehmen geeigneten Mitarbeiterbeteiligung:
Nr. | Gegenstand | Kommentar |
1. | Gegenstand des Beteiligungsprogramms | Hier wird klassischerweise zwischen Programmen, die auf eine echte Beteiligung (ESOP) gerichtet sind, und Programmen, die auf eine virtuelle Beteiligung (VSOP) gerichtet sind, unterschieden.
Ggf. findet bei einer echten Beteiligung ein Pooling über ein Mitarbeitervehikel statt.
Steuerliche Auswirkungen, die stark divergieren, sind jeweils zu berücksichtigen. |
2. | Volumen des Programms | X% des Eigenkapitals |
3. | Teilnehmerkreis | z.B. Geschäftsführer, leitende Mitarbeiter, Führungskräfte |
4. | Individuelle Allokation auf die Mitarbeiter | Wer erhält wieviel vom Kuchen? |
5. | Sollen die Mitarbeiter die Mitwirkungsrechte eines Gesellschafters ausüben dürfen? | Bei der echten Beteiligung (ESOP) haben die Mitarbeiter die Stellung eines Gesellschafters inne und können sämtliche Mitwirkungsrechte ausüben.
Bei der virtuellen Beteiligung (VSOP) ist dies gerade nicht der Fall. Die Mitarbeiter erhalten insbesondere keine Stimmrechte. |
6. | Soll der Mitarbeiter für die Beteiligung einen Kaufpreis zahlen?
Soll dieser Kaufpreis ggf. über ein Darlehen finanziert werden? |
Typischerweise ist diese Frage bei echten Beteiligungen relevant, die bei unentgeltlicher Zuwendung lohnsteuerpflichtig sind. |
7. | Welche Ereignisse sollen zu Zahlungsansprüchen des Mitarbeiters führen?
Wann kann der Mitarbeiter seine Beteiligung veräußern, wenn der Case nicht „exitgetrieben“ ist? |
Exit – Mitverkaufsrecht ?
Gewinnausschüttung ? Entnahmen ? Börsengang ? Sonstige Milestones ? |
8. | Soll ein Vestingmechanismus vereinbart werden?
Wenn ja,
Soll es ein Cliff geben?
Wie lange ist die Vesting-Periode?
Soll monatlich, quartalsweise oder jährlich angespart werden? |
Bei einem Vesting verdient der Mitarbeiter die Beteiligung auf der Zeitachse.
Bei einem Cliff erhält der Mitarbeiter die ersten gevesteten Anteile erst nach Ablauf eines Zeitraums (z.B. ein Jahr). Letztlich als Testphase gedacht. |
9. | Was soll geschehen, wenn das Anstellungsverhältnis endet?
Stichwort Leaver-Konstellationen
|
Der sog. Bad Leaver verliert typischerweise alle Anteile. Der sog. Good Leaver behält die angesparten Anteile. |
10. | Leaver Definition | Klassischerweise ist derjenige, dem ordentlich gekündigt wird bzw. der krank wird, ein Good Leaver. Derjenige, dem verhaltensbedingt aus wichtigem Grund gekündigt wird, ist ein Bad Leaver.
Unterschiedlich behandelt wird die Eigenkündigung eines Mitarbeiters (zumeist Bad Leaver) |
11. | Soll es ein Recht der Gesellschaft geben, den Good Leaver abzufinden (bzw. die Beteiligung zurückzuerwerben) oder soll der Anspruch eingefroren werden? | Letztlich stellt sich die Frage, ob der ausgeschiedene Mitarbeiter an weiteren Wertsteigerungen bis zu einem Exit noch partizipieren soll. |
12. | Wie soll die Abfindungsleistung berechnet werden? | Wer ermittelt den Wert auf welcher Basis ? |
13. | Wie wird der Exit definiert?
Wie wird der Mitarbeiter gestellt, wenn es einen Teilexit (< 100%) gibt? |
> 50% oder > 75% oder 100%
Soll er so gestellt werden, als habe er 100% seiner Beteiligung mitveräußert oder nur pro rata? |
14. | Wer soll im Exitfall die Zahlung an den Mitarbeiter leisten? | Gesellschaft (sowohl bei der echten Beteiligung als auch bei der virtuellen Beteiligung möglich) oder Gesellschafter (kommt grds. nur bei der echten Beteiligung in Betracht)? |
15. | Soll die Beteiligung gegen Verwässerung geschützt werden? | Typischerweise wird die (echte bzw. virtuelle) Beteiligung nur wertmäßig, nicht aber in der Beteiligungshöhe geschützt, d.h. bei einer Kapitalerhöhung zu wahren Werten gibt es keinen Verwässerungsschutz. |
16. | Soll die Beteiligung übertragbar bzw. vererblich sein? | Die Übertragbarkeit wird insb. bei VSOP oftmals ausgeschlossen. Die Vererbbarkeit wird häufig an eine bestimmte Betriebstreue gebunden. |
17. | Soll es eine Partizipation nur geben, wenn der Mitarbeiter noch für eine bestimmte Zeitspanne an Bord bleibt? | Erleichtert ggf. den Exit. |
Der Entschluss zu einer Mitarbeiterbeteiligung stellt nur die Überwindung der ersten Hürde dar. Darauf folgt die weitaus kompliziertere Ausgestaltung des Beteiligungsprogramms. Die wenigen gesetzlichen Vorgaben eröffnen hierbei einen großen Gestaltungsspielraum der Vertragsparteien. Die vorstehende Checkliste soll diesbezüglich einen ersten Eindruck vermitteln. Aufgrund der Weite und Komplexität sowie der weitreichenden Folgen einer Mitarbeiterbeteiligung sollte stets auf professionelle Beratung zurückgegriffen werden.