Die Betriebsratswahlen 2022 stehen unmittelbar bevor. Kein idealer Zeitpunkt für Restrukturierungen, doch manche Projekte lassen sich nicht bis nach den Wahlen verschieben. Wie sich eine Restrukturierung bei laufenden Wahlen effektiv umsetzen lässt, erklärt Principal Counsel Christoph Seidler im Video.
Wir sind Deutschlands führende Spezialkanzlei für Arbeitsrecht (bereits vier Mal vom JUVE-Handbuch als „Kanzlei des Jahres für Arbeitsrecht“ ausgezeichnet). Rund 90 erstklassige Arbeitsrechtsexperten beraten Sie bundesweit von unseren Büros in Düsseldorf, Berlin, Frankfurt, München und Hamburg aus. Kompetent, persönlich und mit Blick für das Wesentliche. Schnell und effektiv sind wir auch bei komplexen und grenzüberschreitenden Projekten: Als einziges deutsches Mitglied von Ius Laboris, der weltweiten Allianz der führenden Arbeitsrechtskanzleien bieten wir eine erstklassige globale Rechtsberatung in allen HR-relevanten Bereichen.
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In einer digitalisierten Arbeitswelt ist eine effiziente Kommunikation innerhalb der Belegschaft unerlässlich. Die Nutzung von Head-Sets hat sich in vielen Branchen etabliert und ermöglicht ohne Zeitverzögerung einen schnellen Austausch selbst in einer größeren Gruppe. Sobald jedoch Technik auf die Arbeitswelt trifft, ist die Diskussion über Mitbestimmungsrechte vorprogrammiert. Daher sollten Arbeitgeber auch bei der Einführung von „einfachen“ IT-Systemen wie Head-Sets ihre Gestaltungsspielräume kennen. IT-Systeme nicht ausnahmslos…
Tendenzschutz können zum Beispiel politische Parteien, Zeitungs- und Buchverlage, Nachrichtenagenturen, Rundfunk- und Fernsehsender, Privatschulen sowie Behindertenwerkstätten genießen. Der Begriff des Tendenzbetriebs folgt dabei aus § 118 Abs. 1 BetrVG. Genießt ein Betrieb Tendenzschutz, also eine besondere Freiheit, seine Tätigkeit nach seinen Überzeugungen und Zielsetzungen zu gestalten, kann dies sowohl Auswirkungen auf die individualarbeitsrechtliche Ebene haben als auch insbesondere die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats betreffen. Tendenzbetriebe sind dabei solche,…
Durch den mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz im Jahr 2021 geschaffenen § 15 Abs. 3b Kündigungsschutzgesetz wurde ein tatbestandlich beschränkter Sonderkündigungsschutz auf sogenannte Vorfeldinitiatoren einer Betriebsratswahl ausgeweitet. In der Folgezeit kamen Gerichte zu dem Schluss, dass der Status als Vorfeldinitiator einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung vor der ersten Entscheidung über den Kündigungsschutzantrag begründe. Dem ist das LAG Köln zuletzt überzeugend entgegengetreten. Der Sonderkündigungsschutz für Vorfeldinitiatoren von Betriebsratswahlen Im…
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