Die Ampelkoalitionäre setzen das erste arbeitsrechtliche Vorhaben um – zum 1. Oktober 2022 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro je Zeitstunde erhöht. Der entsprechende Gesetzesentwurf der Bundesregierung hat am 23. Februar 2022 das Bundeskabinett passiert und befindet sich nun im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Unser Partner Ferdinand Groß nimmt im Video eine erste Einordnung vor und zeigt Auswirkungen für die Praxis auf.