Das betriebliche Eingliederungsmanagement (kurz: bEM) soll längerfristige und häufige Arbeitsunfähigkeit im Unternehmen reduzieren und den Arbeitsvertragsparteien helfen, das Arbeitsverhältnis mit Hilfe von geeigneten Maßnahmen dauerhaft zu sichern. Warum die ordnungsgemäße Durchführung eines bEM keinesfalls unterschätzt werden sollte und was – neuerdings – zu beachten ist, erklärt unsere Counsel Dr. Daniela Quink-Hamdan aus unserem Berliner Büro. Lesen Sie ergänzend auch unseren Blogbeitrag vom 7. März 2022 zur neusten Entscheidung des BAG zum bEM.