Bei der Implementierung von Arbeitsformen des Mobile Working ist nicht nur auf eine individualrechtliche „richtige“ Einführung und Umsetzung sowie die Beachtung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats zu achten. Auch der Arbeitsschutz darf nicht vernachlässigt werden. Besondere Herausforderung hierbei ist, dass es aktuell noch an klaren gesetzlichen Leitplanken fehlt. Unser Partner Ferdinand Groß gibt Hinweise und Empfehlungen zur arbeitsschutzrechtlichen Umsetzung des Mobile Working.