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Mobile Working – den Arbeitsschutz nicht vergessen! (Video)

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Bei der Implementierung von Arbeitsformen des Mobile Working ist nicht nur auf eine individualrechtliche „richtige“ Einführung und Umsetzung sowie die Beachtung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats zu achten. Auch der Arbeitsschutz darf nicht vernachlässigt werden. Besondere Herausforderung hierbei ist, dass es aktuell noch an klaren gesetzlichen Leitplanken fehlt. Unser Partner Ferdinand Groß gibt Hinweise und Empfehlungen zur arbeitsschutzrechtlichen Umsetzung des Mobile Working.

Ferdinand Groß

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner
Ferdinand Groß berät Unternehmen insbesondere im Betriebsverfassungsrecht und begleitet bei Restrukturierungen, Fremdpersonaleinsatz und der Ausgestaltung von Arbeitsbedingungen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Vertretung von Unternehmen in Einigungsstellenverfahren und arbeitsgerichtlichen Prozessen. Er ist Mitglied der Fokusgruppe "Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung".
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