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Mobile Working – den Arbeitsschutz nicht vergessen! (Video)

Bei der Implementierung von Arbeitsformen des Mobile Working ist nicht nur auf eine individualrechtliche „richtige“ Einführung und Umsetzung sowie die Beachtung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats zu achten. Auch der Arbeitsschutz darf nicht vernachlässigt werden. Besondere Herausforderung hierbei ist, dass es aktuell noch an klaren gesetzlichen Leitplanken fehlt. Unser Partner Ferdinand Groß gibt Hinweise und Empfehlungen zur arbeitsschutzrechtlichen Umsetzung des Mobile Working.

Ferdinand Groß

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner
Ferdinand Groß berät Unternehmen umfassend im Arbeitsrecht mit einem besonderen Schwerpunkt auf betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen. Ein Beratungsfokus ist die Umsetzung von Transformationen und Restrukturierungen sowohl auf Unternehmens- als auch auf Betriebsebene. Ferdinand Groß begleitet Mandanten bei der rechtssicheren Ausgestaltung von Arbeitsbedingungen und beim Einsatz von Fremdpersonal. Er führt kollektivrechtliche Verhandlungen – insbesondere zu Arbeitszeitthemen, Digitalisierungs- und Qualifizierungsprozessen sowie modernen Vergütungsstrukturen. Weitere Kernbereiche seiner Tätigkeit sind Einigungsstellenverfahren, die arbeitsgerichtliche Prozessführung in Urteils- und Beschlussverfahren sowie die Durchführung komplexer Compliance-Untersuchungen. Ferdinand Groß ist Leiter der Fokusgruppe Arbeitszeit und Mitglied der Fokusgruppe ESG.
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