Ein Problem, das sich für Arbeitnehmervereinigungen seit längerem stellt, ist ihr Mitgliederschwund. Insbesondere auf potenzielle Neumitglieder fehlt der Zugriff. Unter anderem durch das Homeoffice fällt es den Arbeitnehmervereinigungen bereits schwer, sich ein generelles Stimmungsbild von der Lage in den Betrieben zu machen, um auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmer eingehen zu können. Sie müssen sich somit neue, insbesondere virtuelle Wege suchen. In diesem Zusammenhang wird das digitale Zugangsrecht der Arbeitnehmervereinigungen zum Betrieb kontrovers diskutiert. Das Arbeitsgericht Bonn hat nun entschieden, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet werden kann, im Interesse der Arbeitnehmervereinigung E-Mails an seine Mitarbeiter zu versenden. Associate Dr. Susanna Stöckert erklärt den Fall im Video.