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Arbeitnehmerüberlassung aus dem Ausland (Video)

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Bei Arbeitnehmerüberlassung durch einen Verleiher ohne deutsche Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis entsteht ein Arbeitsverhältnis des Leiharbeitnehmers zum deutschen Entleiher. Das BAG musste nun entscheiden, wie es sich bei einem ausländischen Verleiher verhält, wenn das Leiharbeitsverhältnis auch ausländischem Recht unterfällt. Der EuGH wiederum befasste sich kürzlich damit, wann bei im Ausland eingestellten, aber dort nicht tätigen Leiharbeitnehmern die Sozialversicherung des Landes des ausländischen Verleihers und wann die des Einsatzlandes greift. Diese für die HR Compliance wichtigen Fragen ordnen wir kurz ein.

 

Stefan Fischer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner
Stefan Fischer berät nationale und internationale Unternehmen umfassend vor allem in betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Themen, etwa bei Restrukturierungs- einschließlich Integrationsmaßnahmen oder bei (Sanierungs-)Tarifverträgen, sowie bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen (u.a. zur Vergütung, zur Arbeitszeit, zu IT-Einführung, Einführung neuer Arbeitsmethoden). Er ist außerdem sehr erfahren in der arbeitsgerichtlichen Prozessführung, u.a. im Zusammenhang mit Compliance-Fragen, sowie in der Gestaltung und Beendigung von Dienstverträgen von Vorständen und Geschäftsführern. Stefan Fischer ist aktives Mitglied in der International Practice Group für Global Mobility/Immigration von Ius Laboris. Er ist Mitglied der Fokusgruppe "Aufsichtsratsberatung".
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