18 Monate als maximale Überlassungsdauer eines Leiharbeitnehmers bei demselben Entleiher – und dann? Schon seit dem 1. April 2017 gilt diese Höchstfrist für den Einsatz eines Leiharbeitnehmers bei demselben Entleiher. Doch die Arbeitnehmerüberlassung ist nicht das einzige Instrument, dessen sich Unternehmen zur Wahrung ihrer Interessen bedienen können. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Gründung eines gemeinschaftlichen Betriebs als mögliche Alternative zur Arbeitnehmerüberlassung.