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Sozialversicherungspflicht von Gründern / Gesellschafter-Geschäftsführern

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In der Beratung von Start-ups und deren Gründern ist die Frage der Sozialversicherungspflicht der Gründer/Gesellschafter-Geschäftsführer ein Dauerbrenner. Der Wunsch der Gründer, (weiterhin) nicht der Sozialversicherungspflicht zu unterliegen, ist dabei sowohl bei der Gründung der Gesellschaft als auch bei späteren Finanzierungsrunden oder einem Teil-Exit relevant. Oftmals werden hier Fehler gemacht, die später empfindliche Sanktionen sowohl für die Gesellschaft als auch für die Gründer auslösen können. Diese gilt es zu vermeiden.

Martin Eisenbeis

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner
Martin Eisenbeis berät bundesweit Unternehmen umfassend im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Schwerpunkte bilden die arbeitsrechtliche Gestaltung und Begleitung von Umstrukturierungen und Outsourcing-Projekten. Besondere Expertise hat er zudem in der arbeitsrechtlichen Beratung von Startups, Scaleups, Investoren, Private Equity und Venture Capital Gesellschaften, insbesondere zu Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen und bei M&A-Transaktionen. Er ist Mitglied der Fokusgruppe Unternehmensmitbestimmung.
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