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7 MIN. Arbeitsrecht für Entscheider (m/w/d) – Episode 38 ab sofort verfügbar!

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In unserem Podcast „7 MIN. Arbeitsrecht für Entscheider (m/w/d)“ präsentieren wir Ihnen in nur sieben Minuten die neuesten Themen aus dem Arbeitsrecht im Nachrichtenformat.

Ob Sie CEO, Top-Managerin oder HR-Profi sind – hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die die Arbeitswelt heute bewegen. Von aktuellen Gesetzgebungen bis zu strategischen Überlegungen im Personalmanagement, unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte bringen ihre Expertise direkt zu Ihnen.

In Episode 38 behandeln wir diese Themen:

Das Jahr 2024 hat im Arbeitsrecht nicht nur viele Entscheidungen gebracht, sondern auch offene Baustellen hinterlassen, die uns im kommenden Jahr weiter beschäftigen werden. Um drei davon geht es im heutigen zweiten Teil unseres Jahresrückblicks.

Überstundenzuschläge bei Teilzeit
Das Bundesarbeitsgericht setzt mit einem aktuellen Urteil kurz vor Jahresende neue Maßstäbe für die Behandlung von Überstunden bei Teilzeitkräften. Das Gericht urteilte, dass Teilzeitbeschäftigte bereits ab der ersten Überstunde Anspruch auf Zuschläge haben, wenn auch Vollzeitkräfte solche Zuschläge erhalten. Insbesondere Unternehmen mit vielen Teilzeitbeschäftigten sollten ihre Prozesse frühzeitig überprüfen und Handlungsbedarf ermitteln. Wir informieren über die aktuelle Rechtsprechung und geben wichtige Hinweise für Unternehmen.

Bonusziele richtig setzen – schwieriger als gedacht
Der Jahreswechsel bringt in vielen Unternehmen Gespräche über Bonusziele – und damit oft Streitigkeiten. Was passiert, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht auf Ziele einigen können? Bislang war es üblich, dass der Arbeitgeber bei gescheiterten Verhandlungen die Ziele einseitig festlegte. Doch im Juli 2024 hat das Bundesarbeitsgericht diesem Vorgehen einen Riegel vorgeschoben. Wir erläutern, wie Unternehmen damit umgehen können.

Massenentlassungsanzeige – weniger Bürokratie, mehr Rechtssicherheit?
Jahr für Jahr warten Unternehmen auf den Abbau von Bürokratie. Bei Massenentlassungen zeichnet sich eine gewisse Erleichterung schon länger ab. Bislang führt fast jeder Fehler dabei zur Unwirksamkeit der Kündigungen. Diese Rechtsprechung möchte das BAG moderat anpassen. Dazu hat es verschiedene Anfragen an den EuGH gestellt. Wir informieren über den aktuellen Stand.

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