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Deutschland im Wandel – Welche (arbeitsrechtlichen) Änderungen versprechen die Sondierungen von CDU/CSU und SPD?

Am 8. März 2025 haben CDU/CSU und SPD ein Sondierungspapier vorgestellt, welches die Grundlage für die nun bevorstehenden Koalitionsverhandlungen bilden soll. Dieses beinhaltet mehrere geplante Gesetzesänderungen mit enormer arbeitsrechtlicher Relevanz. Wir fassen diese Änderungen zusammen und kommentieren sie für eine erste Einschätzung möglicher Auswirkungen, auf die Arbeitgeber in Deutschland sich einstellen müssen.

1. Lohnsteigerung: Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns von 15 Euro

Eine der zentralen Forderungen der SPD war die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde. Die CDU hatte in ihrem Wahlprogramm noch daran festgehalten, dass – wie nach aktueller Rechtslage – der Mindestlohn nicht von der Politik festgelegt wird, sondern dass eine unabhängige Mindestlohnkommission die Notwendigkeit von Anpassungen des Mindestlohns prüft. Hieran wird im Sondierungspapier zwar formal festgehalten, jedoch werden der Mindestlohnkommission Leitlinien gegeben, mit denen ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreicht werden soll.

Unsere Bewertung: Dieses Ergebnis war abzusehen, da die CDU einige Forderungen der SPD erfüllen muss, um ihr Kernelement einer kontrollierteren Einwanderungspolitik durchzusetzen. Wenn es erneut zu einem politisch festgelegten Mindestlohn kommen sollte, wäre dies ein massiver politischer Eingriff in bestehendes Recht. Wahrscheinlicher ist es daher, dass es bei einer politischen Empfehlung bleiben wird, die dann „zufällig“ von der Mindestlohnkommission umgesetzt wird.

Praktische Auswirkungen: Enormen Einfluss hat eine Erhöhung des Mindestlohns insbesondere für Unternehmen in Branchen mit traditionell eher niedrigeren Löhnen, wie etwa in der Gastronomie oder im Einzelhandel. Es ist zu erwarten, dass es hier entweder zu Ausweichbewegungen kommen wird (stärkere Nutzung von Fremdpersonal) oder aber die Unternehmen mit Rationalisierungsmaßnahmen reagieren; gerade in diesen Bereichen ist die Einbindung von KI als Rationalisierungshilfe noch vielfach schwierig. In jedem Fall ist damit zu rechnen, dass die Unternehmen die erhöhten Lohnkosten an ihre Kunden weitergeben, weshalb es zu keiner reellen Kaufkraftsteigerung für Beschäftigte in Niedriglohnsektoren kommen wird.

2. Flexibilisierung der Arbeitszeitregelungen

Das Sondierungspapier sieht eine Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes vor, mit dem Ziel, flexiblere Arbeitszeitmodelle zu ermöglichen. Dies soll insbesondere auch die seit langem ersehnte Einführung einer wöchentlichen (statt täglichen) Höchstarbeitszeit mit sich bringen. Dass dieses Thema Einfluss in die Koalitionsverhandlungen finden wurde, überrascht nicht, haben doch beide möglichen Koalitionspartner in ihren Wahlprogrammen die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes betont. Spannend wird aber die tatsächliche Umsetzung:

Die CDU hatte vorgeschlagen, das Arbeitszeitgesetz zu ändern. Die Arbeitszeit ist derzeit typischerweise auf maximal acht Stunden pro Arbeitstag festgelegt, kann aber auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn der Durchschnitt innerhalb von sechs Monaten oder innerhalb von 24 Wochen immer noch acht Stunden beträgt. Anstelle einer täglichen Obergrenze wollten CDU/CSU eine wöchentliche Höchstarbeitszeit festlegen, um mehr Flexibilität zu ermöglichen. Eine Ausnahme sollte für besonders gefährliche Berufe gemacht werden. Die SPD hingegen wollte die Flexibilisierung der Arbeitszeit den Tarifvertragsparteien überlassen.

Unsere Bewertung: Die Abkehr von der deutschen „Sonderlösung“ einer Tageshöchstarbeitszeit ist überfällig und daher zu begrüßen. Spannend wird aber noch, ob diese zum neuen gesetzlichen Standard im Arbeitszeitgesetz wird – das ist zu hoffen – oder ob die SPD, die auch das Thema Tariftreue besonders betont, ihrer bisherigen Linie treu bleibt und solche Ausnahmen nur für tarifgebundene Unternehmen zulassen will. Zudem bleibt abzuwarten, wie groß der Flexibilisierungssprung wird, betonen die möglichen künftigen Koalitionäre im Sondierungspapier doch, dass die geltenden Ruhezeiten beibehalten werden sollen.

Praktische Auswirkungen: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leiden unter den zu starren Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, dessen Regelungen zu komplex und nicht mehr zeitgemäß sind. Insbesondere neue Arbeitsformen, notwendige flexiblere Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochenarbeitstage, um spezifischen Anforderungen gerecht zu werden sowie Dienstreisen schaffen in vielen Unternehmen praktisch kaum abwendbare Compliancerisiken. Um die deutsche Wirtschaft wirklich zu entlasten, ist eine möglichst weitreichende Flexibilisierung notwendig, die nicht bei der täglichen Tageshöchstarbeitszeit Halt macht, sondern bspw. auch Bereichsausnahmen vorsieht. Damit könnten auch die Behörden entlastet werden, die personell ohnehin unterbesetzt sind und die gesetzlich derzeit vorgegebenen Kontrollaufgaben vielfach nicht durchführen können.

Leider enthält das Sondierungspapier keinerlei Aussage, ob die seit September 2022 angekündigte gesetzliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung nunmehr kommen soll. Es wäre jedoch wünschenswert, wenn die Flexibilisierung der Arbeitszeit von einer zeitgemäßen gesetzlichen Regelung zur Arbeitszeiterfassung flankiert wird, und die Unternehmen insoweit endlich Rechtssicherheit erhalten.

3. Stärkung der Tarifbindung

Zur Stärkung der Attraktivität einer Tarifbindung möchten die Parteien – in Umsetzung einer Forderung der SPD – ein Tariftreuegesetz auf den Weg bringen. Nähere Inhalte sind noch nicht bekannt; betrachtet man jedoch vorangegangene Entwurfsfassungen aus dem SPD-geführten Bundesministerium für Arbeit und Soziales der letzten Legislaturperiode, sind auch in der Neuauflage maßgeblich zwei Elemente zu erwarten: Zum Einen sollten Unternehmen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen, auch wenn sie sonst nicht tarifgebunden sind. Zum Anderen sollte es eine bevorzugte Behandlung tarifgebundener Unternehmen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen geben.

Unsere Bewertung: Die nahezu schon philosophische Frage, ob ein an Attraktivität verlierendes Modell (Tarifbindung) durch gesetzlichen Zwang attraktiver wird, wird auch dieses Mal gestellt werden dürfen. Faktisch aber bedeuteten derartige Eingriffe ganz erhebliche Änderungen für alle Unternehmen, die zu einem wesentlichen Teil von öffentlichen Aufträgen abhängen. Diese könnten teilweise gezwungen sein, wollen sie ihr Geschäftsmodell nicht ändern, künftig in eine Tarifbindung zu gehen.

Praktische Auswirkungen: Höhere Löhne und ein allgemein höheres Schutzniveau wird zu Lohnkostensteigerungen in vielen Bereichen führen. Es steht zu erwarten, dass manche Unternehmen diesen Sprung nicht mitgehen werden wollen und sich daher zukünftig an andere Kundenkreise richten oder ihre Aktivitäten in Deutschland ggf. einstellen.

4. Erleichterung der Migration von Fachkräften

Beide Parteien streben eine erleichterte Anerkennung von Qualifikationen ausländischer Fachkräfte und einen Abbau bürokratischer Hürden bei der Anwerbung ausländischer Fachkräfte an, um die Wirtschaft zu beleben und dem demografischen Wandel aufgrund niedriger Geburtenraten in Deutschland entgegenzuwirken. Ob die von der CDU geforderte zentrale Bundesagentur für eine „End-to-End“-Bearbeitung von Immigrationssachverhalten kommen wird oder die SPD mit ihrer Forderung nach Abbau bürokratischer Hürden und besserer Anerkennung von Qualifikationen durchdringen wird, bleibt abzuwarten.

Unsere Bewertung: Eine Erleichterung der Regeln für die Zuwanderung von Fachkräften würde internationalen Arbeitgebern und damit dem Standort Deutschland massiv zugutekommen, die auf Mobilität und konzerninterne Versetzungen angewiesen sind. Große Bauchschmerzen bestehen jedoch hinsichtlich der (bereits jetzt) existierenden Umsetzungsdefizite, des Personalmangels und der fehlenden Beweglichkeit der Ausländerbehörden. Wird dieser Stau nicht aufgelöst, werden Änderungen auf dem Papier nicht weit bringen.

5. Sonstiges

Geplant sind weiter:

  • Die Einführung einer Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge in Vollzeit zur Steigerung der Attraktivität von Überstunden,
  • Die Einführung eines „aktiven“ Rentenstatus, der es Rentnern ermöglicht, auch während des Rentenbezugs weiterzuarbeiten und bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei zu verdienen.
  • Die SPD drängt zudem auf eine schnelle Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie, was mit dem Ansatz der CDU/CSU gegenläufig ist, bürokratische Pflichten für Unternehmen abzubauen. Details sind hier abzuwarten.

Bedauerlicherweise nahezu völlig unter den Tisch gefallen ist das Thema Künstliche Intelligenz auf dem Arbeitsmarkt; gerade hier wären klarere und einfachere regulatorische Leitplanken wichtig und von vielen Unternehmen auch gewünscht. Stattdessen bleibt das Sondierungspapier äußerst vage, wenn betont wird, dass die Herausforderungen der Digitalisierung und der KI in der Arbeitswelt durch sozialpartnerschaftliche Rahmenbedingungen und einer Weiterentwicklung der Mitbestimmung gelöst werden sollen.

Fazit

Die im Sondierungspapier vorgeschlagenen arbeitsrechtlichen Änderungen zielen darauf ab, den Arbeitsmarkt zu modernisieren und gleichzeitig soziale Gerechtigkeit zu fördern. Eine sorgfältige Ausgestaltung und Umsetzung der Reformen ist entscheidend, um die gewünschten positiven Effekte zu erzielen und mögliche negative Konsequenzen zu minimieren. Was aus den übrigen Initiativen der Parteien aus ihren Wahlprogrammen wird – insbesondere das Thema mobile Arbeit sowie Regelungen zur Gig-Economy stechen hier ins Auge – bleibt abzuwarten.

Ferdinand Groß

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner
Ferdinand Groß berät Unternehmen umfassend im Arbeitsrecht mit einem besonderen Schwerpunkt auf betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen. Ein Beratungsfokus ist die Umsetzung von Transformationen und Restrukturierungen sowohl auf Unternehmens- als auch auf Betriebsebene. Ferdinand Groß begleitet Mandanten bei der rechtssicheren Ausgestaltung von Arbeitsbedingungen und beim Einsatz von Fremdpersonal. Er führt kollektivrechtliche Verhandlungen – insbesondere zu Arbeitszeitthemen, Digitalisierungs- und Qualifizierungsprozessen sowie modernen Vergütungsstrukturen. Weitere Kernbereiche seiner Tätigkeit sind Einigungsstellenverfahren, die arbeitsgerichtliche Prozessführung in Urteils- und Beschlussverfahren sowie die Durchführung komplexer Compliance-Untersuchungen. Ferdinand Groß ist Leiter der Fokusgruppe Arbeitszeit und Mitglied der Fokusgruppe ESG.

Dr. Till Heimann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner
Till Heimann berät Arbeitgeber mit Fokus auf Unter­neh­mens­trans­ak­tio­nen (mit anschlie­ßen­der Integration), Umstruk­tu­rie­run­gen auf Unter­neh­mens- und Betriebsebene und Har­mo­ni­sie­rung von Arbeits­be­din­gun­gen. Er ist erfahren im Umgang mit den speziellen Herausforderungen von Startups, Scale-Ups und Investoren sowie Unternehmen der Technologiebranche. Besondere Expertise besitzt er zudem zu Nachhaltigkeitsaspekten ("ESG"), insbesondere im Zusammenhang mit HR-Compliance sowie regulierter Vergütung in Finanzinstituten (Banken, Wertpapierinstitute, Versicherungen und KVGs). Till Heimann ist Co-Head der Fokusgruppen ESG und Regulatory bei KLIEMT.Arbeitsrecht.
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