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Betriebsratswahl 2026: Alternative Betriebsratsstrukturen – Strukturtarifverträge als sinnvolle Option?

Die Betriebsratswahl 2026 rückt näher. In diesem Zusammenhang lohnt es sich, die bestehenden Betriebsratsstrukturen kritisch zu prüfen. Insbesondere in Unternehmen und Konzernen mit komplexen (Matrix-)Strukturen kann eine maßgeschneiderte Gestaltung der Betriebsräte einen Beitrag zur besseren und effizienteren Gremienarbeit leisten. Eine solche Gestaltung ist durch sogenannte Strukturtarifverträge möglich. Durch sie können von den gesetzlichen Vorgaben abweichende Arbeitnehmervertretungsstrukturen geschaffen werden, die besser an die spezifischen Bedürfnisse eines Unternehmens oder Konzerns angepasst sind.

Was sind Strukturtarifverträge?

Strukturtarifverträge sind Tarifverträge, durch die gemäß § 3 BetrVG andere Arbeitnehmervertretungsstrukturen festgelegt werden können. Diese Verträge ermöglichen es, die Betriebsratsstrukturen an die organisatorischen Besonderheiten eines Unternehmens anzupassen. Die Tarifvertragsparteien haben dabei einen Gestaltungsspielraum, dieser besteht allerdings nicht schrankenlos.

Voraussetzungen

Bei der flexibelsten Form des Strukturtarifvertrags (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG) ist es notwendig, dass die neuen Strukturen die Bildung von Betriebsräten erleichtern oder einer wirksamen und zweckmäßigen Interessenvertretung der Arbeitnehmer dienen. Dabei ist wichtig, dass ein Zusammenhang zwischen der Organisation auf Arbeitgeberseite und einer wirksamen sowie zweckmäßigen Interessenvertretung der Arbeitnehmer besteht. Als ein Grund für eine abweichende Betriebsratsstruktur erkennt das BAG eine Kongruenz zwischen Betriebsräten und tatsächlichen Entscheidungsträgern auf Seiten der Unternehmen an (vgl. BAG vom 13. März 2013 – 7 ABR 70/11).

Zudem müssen die Tarifvertragsparteien sorgfältig prüfen, ob die vereinbarten Strukturen tatsächlich besser geeignet sind als die gesetzlichen Vorgaben. Dies erfordert eine genaue Analyse. Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob durch größere räumliche Entfernungen der Kontakt zwischen den Arbeitnehmern und der sie repräsentierenden Betriebsvertretung unangemessen erschwert wird.

Rolle der Gewerkschaften

Weitere Voraussetzung für einen Strukturtarifvertrag ist die Tarifgebundenheit aller beteiligten Unternehmen. Zudem ist es typischerweise so, dass Gewerkschaften einer alternativen Arbeitnehmervertretung nur dann zustimmen, wenn die betroffenen Betriebsräte selbst dies unterstützen. Eine enge und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, Gewerkschaften und Betriebsräten ist daher unerlässlich.

Fazit

Strukturtarifverträge können eine sinnvolle Option für die Betriebsratswahl 2026 sein, insbesondere für Unternehmen mit komplexen Strukturen oder speziellen organisatorischen Anforderungen. Sie bieten die Möglichkeit, die Arbeitnehmervertretung flexibler und effektiver zu gestalten. Eine sorgfältige Planung und Abstimmung mit den Gewerkschaften und/oder bestehenden Arbeitnehmervertretungen ist entscheidend, um die Vorteile von Strukturtarifverträgen voll ausschöpfen zu können.

Dr. Kara Preedy, LL.M., lic.dr.

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Partnerin
Dr. Kara Preedy berät nationale und internationale Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie im Rahmen von gesellschaftsrechtlichen Transaktionen. Sie verfügt über umfassende Erfahrungen bei Restrukturierungen und Betriebsänderungen sowie im Rahmen von High-Level Exits. Zudem ist sie spezialisiert auf die Gestaltung und Implementierung von Arbeitsbedingungen, insbesondere Vergütungsmodellen und Compliance-Systemen. Dr. Kara Preedy hält regelmäßig Vorträge im In- und Ausland zu Fragen des deutschen und europäischen Arbeitsrechts.
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