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„Präventive“ Restrukturierung wegen US-Schutzzöllen

Die US-Handelspolitik hat sich seit der Wiederwahl von Donald Trump zum US-Präsidenten im November 2024 weiter verschärft. Die Ankündigung, teilweise Einführung und sodann zeitweilige Aussetzung signifikanter US-Schutzzölle auf Importe aus Ländern wie China, Mexiko, Kanada, aber auch der Europäischen Union, stellt Deutschland als Export-Nation vor erhebliche Herausforderungen und Unsicherheiten. Am 27. Juli 2025 einigten sich die EU und die USA auf einen (vorläufigen?) Kompromiss im Zollstreit: Statt der geplanten 30 Prozent soll es Zölle in Höhe von 15 Prozent (auf die meisten Importe) geben. Die Zölle auf die Einfuhr von Stahl und Aluminium bleiben demgegenüber wie gehabt bei 50 Prozent. Vor diesem Hintergrund und angesichts der unberechenbaren Entwicklungen der US-Zollpolitik stehen die Sozialpartner vor der schwierigen Aufgabe, deutsche Unternehmen zukunftsfähig aufzustellen, insbesondere auch um Personalabbaumaßnahmen und Insolvenzen zu vermeiden. Sind „präventive“ Restrukturierungsmaßnahmen eine Option, diesen Entwicklungen wirkungsvoll entgegenzutreten?

Mögliche Auswirkungen auf deutsche Unternehmen

US-Schutzzölle auf deutsche und zuliefernde Produkte belasten die deutsche Industrie spürbar. Höhere Zölle bedeuten für deutsche Exporteure steigende Kosten, sinkende Rentabilität und eine schwächere Position auf dem US-Markt. Zudem können US-Zölle die Projektkosten von Joint Ventures mit US-Partnern hochtreiben und diese unattraktiv machen. Auch Störungen der Lieferketten sind denkbar. Die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen verschlechtert sich weiter. Unternehmen müssen daher geeignete Maßnahmen ergreifen, um finanzielle Risiken durch eine Zolleskalation mit den USA zu minimieren. Gleichzeitig sind sie bei Auftragsrückgängen und Überproduktion gezwungen, Restrukturierungsmaßnahmen vorzunehmen, um sich an die neuen Gegebenheiten anzupassen.

Anpassungsstrategien – „Präventive“ Restrukturierung?

Um die Auswirkungen der US-Schutzzölle zu minimieren, werden Unternehmen zunehmend prüfen, ihre Produktionsstandorte, Lieferketten und Absatzmärkte geografisch zu diversifizieren. Eine Lösung könnte sein, die Produktionsstätten in Länder zu verlagern, die über einen günstigeren Zugang zu Märkten in den USA oder auch nach Asien und Europa verfügen. Dies könnte auch die Risikostreuung verbessern, sofern es zu weiteren handelspolitischen Spannungen kommt.

Eine weitere Möglichkeit wäre, verstärkt in die eigene Produktion zu investieren, um weniger auf externe Lieferanten angewiesen zu sein – besonders im Zusammenhang mit kritischen Technologien. Dabei kann auch eine verstärkte Zusammenarbeit mit europäischen oder internationalen Partnern helfen, technologische Abhängigkeiten zu reduzieren. Zudem kann der Fokus auf Forschung und Entwicklung neuer Technologien langfristig dazu beitragen, von US-Technologien unabhängiger zu werden.

Derartige Überlegungen laufen bereits parallel mit der Fragestellung, wie sich die Re-Militarisierung auf die Entwicklungsmöglichkeiten bereits bestehender deutscher Standorte auswirkt. Nicht erst mit dem jetzt aufgelegten Milliarden-Programm der Bundesregierung zur „Aufrüstung“ Deutschlands stellt sich die Frage, wie die entsprechenden Produktionskapazitäten angesichts des massiven Fachkräftemangels überhaupt sichergestellt werden sollen.

Die Diskussion hierüber wird betrieblich längst geführt. Es gibt derzeit praktisch kein größeres Restrukturierungsprojekt in Deutschland mehr, in dem nicht – oftmals in Ermangelung alternativer Investoren – zumindest diskutiert wird, ob zivile Betriebe oder Betriebsteile, die von Personalabbau bedroht sind, nicht militärisch genutzt werden können oder Mitarbeiter aus bisherigen zivilen Produktionen in die Herstellung militärischer Produkte überführt werden könnten. Dazu bedarf es eines offenen Austausches zwischen den Sozialpartnern, insbesondere auf Seiten der vertretenden Gewerkschaften, da die Konversion eines bestehenden Betriebes unter Beibehaltung der Schlüsselmitarbeiter und (re-)qualifizierten Belegschaft nur im Einvernehmen mit den Sozialpartnern gelingen kann.

Erhalt der Investitionsfähigkeit

Die derzeitige wirtschaftliche Lage zwingt zahlreiche Arbeitgeber zum Personalabbau. Diese Entwicklung wird sich durch die US-Schutzzölle weiter verschärfen. Bei jeder geplanten Personalanpassungsmaßnahme stehen Unternehmen aber vor der Herausforderung, dass eine Vielzahl der Veränderungsprozesse unternehmensseitig noch gar nicht abschließend entschieden, geschweige denn hinreichend entwickelt sind, um Gegenstand einer Beratung mit dem Sozialpartner sein zu können. Daher ist die klassische Gestaltung von stichtagsbezogenen Interessenausgleichsverhandlungen, die „lehrbuchartig“ als „Informations-, Beratungs- und Verhandlungsphase“ aufgesetzt sind, auf derart komplexe Prozesse kaum anzuwenden. Bereits im Vorfeld einer Krise können Unternehmen aber durch eine strukturierte Personalplanung, vorausschauende Personalentwicklungskonzepte und Qualifizierungsmaßnahmen schon viel bewegen.

Maßgeblicher Ausgangspunkt für „präventive“ Restrukturierungsmaßnahmen ist zunehmend auch der „Erhalt der Investitionsfähigkeit“. Besonders im Fokus steht dabei, durch organisatorische Anpassungen, Automatisierungen oder den verstärkten Einsatz von Digitalisierung in der Produktion und Logistik die Effizienz zu steigern, um so die zusätzlichen Kosten, die durch US-Schutzzölle entstehen, teilweise auszugleichen. Letzteres kann durch eine schlankere Unternehmensorganisation und die Harmonisierung der unternehmensinternen Prozesse über die deutschen Standorte hinweg gelingen.

Eine präventive Restrukturierung muss zudem die Faktor- und Lohnstückkosten berücksichtigen. Als Faktorkosten werden all jene Kosten bezeichnet, die für Produktionsfaktoren (z. B. Maschinen oder menschliche Arbeit) im Rahmen der Produktion anfallen, z.B. Miete oder Gehälter. Stellt man einen weltweiten Vergleich an, was einem Unternehmen in der Summe eine Stunde Arbeit kostet – von der Zurverfügungstellung von Kleidung über die Räumlichkeiten, Heizung etc. bis zur Fertigstellung des Produktes – kann damit berechnet werden, wie viel es einem Unternehmen in welchem Teil des Landes, Europas oder der Welt kostet, ein bestimmtes Produkt zur Verfügung zu stellen.

Bei den Faktor- und Lohnstückkosten, also den Arbeitskosten im Verhältnis zur Arbeitsproduktivität, liegt Deutschland als Hochkostenland mit in der Regel zwischen 15 bis 30 Prozent weit über dem, was auf dem Weltmarkt derzeit möglich wäre. Wenn die Faktor- und Lohnstückkosten aber schon um 5 Prozent über den Kosten des Wettbewerbsumfelds liegen, kann dies den Erhalt der Investitionsfähigkeit ernsthaft gefährden. Dies ist eines der zentralen Themen, das Arbeitgeber mit den Sozialpartnern herausarbeiten müssen. Denn wenn die Faktor- und Lohnstückkosten nicht auf ein wettbewerbsfähiges Maß reduziert werden können, verliert ein Unternehmen die Investitionsfähigkeit und damit auf Dauer die Arbeitsplätze am Wirtschaftsstandort Deutschland.

Die Sozialpartner müssen also Maßnahmen zur Reduzierung der Faktor- und Lohnstückkosten treffen. Dies kann in drei Schritten gelingen:

Schritt 1 – Benchmarkanalyse

In einem ersten Schritt ist eine weltweite Benchmarkanalyse durchzuführen und zu ermitteln, wie viel die Faktor- und Lohnstückkosten des Unternehmens an den einzelnen Standorten über dem Durchschnitt der anderen vergleichbaren Standorte sowie den Wettbewerbsstandorten liegen (sog. Faktornachteil). So können Standortnachteile identifiziert und potentiell kompensiert werden.

Schritt  2 – Identifikation von Einsparpotential

Sobald der Faktornachteil für jeden Standort ermittelt und beziffert wurde, kann das Einsparpotential identifiziert werden. Dies soll am Beispiel der Lohnartenliste verdeutlicht werden: Welche Gehaltsart ist betriebsverfassungsrechtlich geregelt und überhaupt kündbar? Hat die Regelung Nachwirkung oder nicht? Ist sie auch unter juristischer Analyse sinnigerweise ersetzbar? Gibt es Gehaltskomponenten, die mit dem Arbeitszeitsystem verzahnt sind? Gerade in Produktionsunternehmen gibt es regelmäßig sog. Wegezeiten, Ankleidezeiten, Umrüstungszeiten, Schichtenden, eine zweite Pause, verlängerte Pausen, kurzfristige Schichtabsagen, Sonderschichten, Sonderschichten am Wochenende – voll oder sogar mit Zuschlägen von z. B. 150% vergütet. Auch in diesem Zusammenhang gibt es häufig innerhalb einer historisch „wild“ gewachsenen Unternehmensgruppe an jedem Standort eine andere Regel.

Schritt 3 – Neuverhandeln der Faktorkosten

Vor dem Hintergrund der Milderung des Faktornachteils müssen diese Komponenten nun auf den Prüfstand gestellt und mit dem Sozialpartner neu verhandelt werden. Dies ist die einzige Möglichkeit, nachhaltig die Faktorkosten zu reduzieren. Einschnitte am Grundgehalt der Mitarbeiter, an den Zulagen oder im Hinblick auf die Tariflohnerhöhung, sind in Zeiten von hohen Zinsen und hoher Inflation, kein geeigneter Weg zur Kostensenkung. Die oben genannten Pfründe, welche über Jahre an den Standorten entstanden sind, insbesondere durch zahlreiche vergütete Pausen usw., können sich Unternehmen an deutschen Standorten nicht mehr leisten. Sie treiben die Faktor- und Lohnstückkosten im internationalen Vergleich in die Höhe und gefährden die Wettbewerbsfähigkeit.

Fazit

Eine „präventive“ Restrukturierung kann eine Vielzahl von Ansätzen beinhalten, die darauf abzielen, die Abhängigkeit von den USA zu reduzieren, die Wettbewerbsfähigkeit auf internationalen Märkten zu sichern, die Faktor- und Lohnstückkosten deutscher Standorte zu senken und dadurch Arbeitsplätze am Industriestandort Deutschland zu sichern. Die Sozialpartner haben nach wie vor genügend Ansatzpunkte und Spielräume, um Arbeitsplätze am Industriestandort Deutschland zu sichern und für die Zukunft zu erhalten. Attraktive und auch glaubwürdige Standort- und Zukunftskonzepte für die deutschen Standorte bedürfen allerdings einer glaubwürdigen materiellen Unterlegung durch eine entsprechende industrielle Aufstellung. Nur wenn die Investitionsfähigkeit durch entsprechend langfristig angelegte Entscheidungen sichergestellt wird (und das umfasst eben auch entsprechende strukturelle Veränderungen und Einschnitte), werden Standort- und Beschäftigungssicherungen in Deutschland weiterhin belastbar und verlässlich sein.

Dr. Anja Dachner

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Partnerin
Anja Dachner begleitet vorwiegend komplexe, auch grenzüberschreitende Restrukturierungsprojekte. Sie berät ihre Mandanten zudem in Kündigungsrechtsstreitigkeiten, im Bereich des Betriebsverfassungsrechts sowie in der Gestaltung von Anstellungs-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen. Sie ist Mitglied der Fokusgruppen "Whistleblowing und Compliance" und "Private Equity / M&A".
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