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KI und M&A: Zwischen Gamechanger und Governance – warum die Zukunft jetzt verhandelt wird

Stellen Sie sich vor, Ihre Due Diligence dauert nicht mehr sechs Wochen, sondern sechs Stunden. Ihre Post-Merger-Integrationspläne liegen vor, noch bevor der Kaufvertrag unterschrieben ist. Und die Arbeitnehmervertretung? Sie haben auf Knopfdruck eine erste strategische Einschätzung zu der Hebelwirkung von Betriebsrat und Gewerkschaft, bevor Sie auch nur daran denken sich an den Verhandlungstisch zu setzen.

Was nach Zukunftsmusik klingt, ist längst technologisch möglich. Künstliche Intelligenz verändert M&A-Prozesse radikal – von der Identifizierung und Analyse von Targets über die Automatisierung der Due Diligence bis hin zur datengetriebenen Restrukturierung nach dem Closing. Doch mit diesen technologischen Fortschritten kommen neue juristische, regulatorische und arbeitsrechtliche Herausforderungen.

KI als Taktgeber für M&A-Entscheider

Vor 20 Jahren hat E-Mail die Transaktionswelt beschleunigt. Heute ist es KI, die den Takt vorgibt – präziser, schneller, strategischer.

  • Algorithmen scannen in Sekunden Millionen von Datensätzen.
  • Sprachmodelle durchforsten Verträge und erkennen Risiken, bevor sie ein Anwalt überhaupt öffnet.
  • KI steuert Klauseln für den SPA bei, die auf einer (automatisierten) Due Diligence basieren.
  • Predictive Analytics prognostiziert Integrationsprobleme, noch bevor der Kaufvertrag unterzeichnet ist.

Doch je größer die Hebelwirkung, desto größer auch die Verantwortung. KI ist kein Selbstläufer – sie muss gesteuert, geprüft und rechtlich eingebettet werden.

Neue Spielregeln durch den EU AI Act

Mit dem Inkrafttreten des EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) am 1. August 2024 wurde erstmals ein europaweit einheitlicher Rechtsrahmen für den Einsatz von KI geschaffen. Für M&A-Transaktionen bedeutet das:

  • Hochrisiko-KI unterliegt strengen Pflichten, z.B. Systeme zur Mitarbeiteranalyse. Risikomanagement, Dokumentation und menschliche Aufsicht sind Pflicht.
  • Verbotene Praktiken wie manipulative oder diskriminierende Anwendungen sind tabu.
  • Transparenzpflichten gelten insbesondere, wenn KI für Bewertungen eingesetzt wird, die sich auf Arbeitsverhältnisse oder Organisationsstrukturen auswirken.

Teile dieser Vorgaben gelten bereits seit Februar 2025, für Hochrisiko-KI spätestens ab August 2026. Wer heute KI-gestützte Bewertungsmodelle in einer Transaktion einsetzt, muss diese Vorgaben im Blick haben.

Fünf KI-Hebel, die bei M&A Transaktionen relevant sein können
  • Target-Identifizierung & Analyse: KI dient als globaler Markt-Scout und kann Markttrends und potenzielle Targets erkennen, bevor diese in offiziellen Zahlen sichtbar werden. So eröffnen sich frühzeitig Chancen für strategische Zukäufe und Verkäufe.
  • Due Diligence: Mit KI erfolgt die Prüfung datengetrieben und präzise, doch bleiben Fehlerquellen wie Bias oder Blackbox-Effekte bestehen. Eine rein technologische Herangehensweise kann teure Fehlentscheidungen nach sich ziehen.
  • Kauf von KI-basierten Targets: Beim Erwerb von Unternehmen mit KI-Fokus sind Aspekte wie geistiges Eigentum, Datenbestände und Compliance besonders kritisch. Wer diese Punkte nicht sorgfältig prüft, läuft Gefahr, sich mit schwerwiegenden Problemen konfrontiert zu sehen.
  • Post-Acquisition Restrukturierung & Konsolidierung: KI-gestützte Analysen liefern datenbasierte Einblicke und helfen, Synergiepotenziale realistisch einzuschätzen. So kann die Integration gezielter und effizienter gestaltet werden.
  • Mitbestimmung beim KI-Einsatz: Betriebsräte sollten frühzeitig als strategische Partner verstanden werden. Nur auf diese Weise lassen sich Akzeptanz und Gestaltungsspielräume wirkungsvoll planen.
Fokus 1: Due Diligence mit KI – Präzision auf Knopfdruck, aber mit Restrisiken, die Entscheider managen müssen

Traditionelle Due Diligence ist wie eine Expedition – gründlich, aber zeitintensiv. KI macht daraus einen Hochgeschwindigkeitsflug: Dokumente werden automatisch kategorisiert, Risiken quantifiziert, Szenarien simuliert.

Der Vorteil liegt in der Geschwindigkeit und der breiten Datenbasis, die KI bietet. Allerdings besteht auch ein Risiko: KI kann wichtige Aspekte übersehen, die im Datensatz nicht enthalten sind. Wer sich blind auf die Ergebnisse verlässt, setzt sich der Gefahr aus, Fehlentscheidungen zu treffen, die finanzielle Auswirkungen im sechs- bis siebenstelligen Bereich haben können.

Nehmen wir einen Praxisfall: Ein Käufer verlässt sich auf eine KI-gestützte Bewertung der Personalfluktuation oder von Standortsicherungsregelungen in Tarifverträgen. Nach dem Closing stellt sich heraus, dass Schlüsselkräfte bereits ausgeschieden waren und die Restrukturierung länger dauern könnte als bei der Festlegung des Kaufpreises vorgesehen.

Rechtlich stellt sich hier die Frage: Liegt die Verantwortung beim Käufer, beim Berater oder beim Anbieter der KI-Lösung? Nach aktueller Rechtsprechung (Urteil vom 29. Februar 2024 – Z 6 O 151/23) bleibt die Haftung regelmäßig beim Verwender, also demjenigen, der die KI in den Transaktionsprozess einbindet. Die geplante EU-KI-Haftungsrichtlinie könnte diese Zurechnung künftig präzisieren, doch bis dahin gilt: Vertrauen ist gut, rechtliche und fachliche Kontrolle bleibt Pflicht.

Fokus 2: Mitbestimmung – Der unterschätzte Dealbreaker

M&A-Strategen unterschätzen oft die Macht der Mitbestimmung. Der Einsatz von KI in Restrukturierung, Personalplanung oder Leistungskontrolle löst Beteiligungsrechte nach § 87 BetrVG aus.

Wer Betriebsräte spät, oberflächlich oder falsch einbindet, verliert Zeit und Gestaltungsspielräume. Die gute Nachricht: Frühzeitige Planung kann Mitbestimmung zu einem Katalysator für Change Prozesse machen – statt zu einer Hürde.

Fokus 3: Post-Acquisition – Restrukturierung & Konsolidierung

Nach dem Closing beginnt der eigentliche Kraftakt: Integration, Synergien, Kultur.

KI-gestützte Tools können Personalstrukturen durchleuchten, Effizienzpotenziale sichtbar machen und Integrationsakte optimieren. Aber: Die besten Algorithmen ersetzen (noch) nicht das Gespür von smarten Entscheidern für Kultur, Führung und Change-Management.

Arbeitsrechtlich besonders sensibel sind dabei:

  • Betriebsänderungen mit Standortschließungen oder Versetzungen können einen Interessenausgleich und Sozialplan unter Umständen erforderlich machen.
  • Automatisierte Personalentscheidungen sind unzulässig ohne transparente menschliche Überprüfung.
  • Der Einsatz von KI-Tools unterliegt bei falscher Planung der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bevor auch nur eine Analyse gefahren werden kann.
Fazit

KI kann M&A-Prozesse beschleunigen, präziser machen und Kosten senken, aber nur, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden. Für Entscheidungsträger bedeutet das:

  • Prüfung der KI-Systeme auf AI-Act-Konformität
  • Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Mitbestimmungsrechte bereits in der Planungsphase
  • Klare Verantwortlichkeitsregelungen für den Einsatz von KI-Tools

Wer diese Punkte ernst nimmt, kann die Chancen von KI im M&A-Bereich nutzen, ohne unnötige Risiken einzugehen.

Genau zu diesen Themen gepaart mit aktuellen Praxisbeispielen und Experteneinschätzungen laden wir Sie herzlich zu unserer Veranstaltung „M&A im Wandel“ am 25. September 2025 nach Düsseldorf in unsere Kanzlei ein. Mehr erfahren →

Dr. Markus Janko 

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner
Markus Janko berät Arbeitgeber ins­be­son­dere bei Umstruk­tu­rie­run­gen, Unter­neh­mens­käu­fen und Due Diligence-Prozessen. Besondere Expertise besitzt er in der Unterstützung inter­na­tio­na­ler Konzerne, dem Einsatz von Trans­fer­ge­sell­schaf­ten und im Insol­venz­ar­beits­recht. Hier zeichnet er sich durch die Beratung namhafter Insol­venz­ver­wal­ter in großen Insol­venz­ver­fah­ren sowie von Unter­neh­men bei Unter­neh­mens­käu­fen aus der Insolvenz und der arbeits­recht­li­chen Sanierung in Schutz­schirm­ver­fah­ren aus. Er ist Mitglied der Fokusgruppe „Digitalisierung und Mitbestimmung“.
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