Brückenteilzeit – Voraussetzungen und Fallstricke

Seit dem 1. Januar 2019 haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit, dank der sogenannten Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG. Dadurch haben Beschäftigte die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum zu reduzieren und anschließend wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren. So können sie flexibel ihre Arbeitszeit vorübergehend an z. B. persönliche oder familiäre Bedürfnisse anpassen, ohne langfristige berufliche Nachteile befürchten zu müssen. Für Arbeitgeber…

Weiterarbeiten trotz Renteneintritts: Die Hinausschiebensvereinbarung nach § 41 S. 3 SGB VI

In Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels stehen viele Arbeitgeber vor der Herausforderung, qualifiziertes Personal zu finden und ihre Stellen zu besetzen. Während die geburtenstarken Jahrgänge nach und nach in den Ruhestand gehen, gibt es vergleichsweise wenige junge Menschen, die in den Arbeitsmarkt eintreten. Die Weiterbeschäftigung von älteren Beschäftigten nach dem Renteneintritt bietet daher für Unternehmen eine Chance, geschätzte Mitarbeitende länger zu halten und wertvolles branchenspezifisches Know-How…