Leiharbeit dient schon längst nicht mehr nur dem Ausgleich von Saisonspitzen. Viele Unternehmen nutzen die Arbeitnehmerüberlassung, um einen vorübergehenden Bedarf an hoch spezialisierten Fachkräften abzudecken – oder im Falle ausländischer Arbeitgeber ohne inländische Präsenz, um mittels eines „Employer of Record“ geeignete Ressourcen einzustellen und einzusetzen. In all diesen Fällen stellt sich die Frage, wie der Entleiher nach Abschluss der Überlassung verhindern kann, dass der Leiharbeitnehmer…