Viele Auseinandersetzungen vor den Arbeitsgerichten enden mit einem Vergleich oder einem Aufhebungsvertrag – nahezu immer verbunden mit einer Erledigungsklausel. Damit sollen künftige Konflikte zwischen den Arbeitsvertragsparteien ausgeschlossen werden. Das ist jedenfalls das Ziel. Doch wer nicht genau hinschaut, läuft Gefahr, später doch noch mit unerwarteten Forderungen konfrontiert zu werden. Eine aktuelle BGH-Entscheidung (12. November 2024 – X ZR 37/22) zeigt eindrücklich, warum Sorgfalt hier unerlässlich…










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