Nach der europäischen Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG) ist Arbeitszeit jede Zeitspanne, während der Beschäftigte arbeiten, dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen und ihre Tätigkeit ausüben oder Aufgaben wahrnehmen. Was keine Arbeitszeit in diesem Sinne ist, ist Ruhezeit. Doch wie sind Zeiten zu beurteilen, in denen Beschäftigte sich für einen Arbeitseinsatz bereithalten? Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft Für die Beantwortung dieser Frage ist begrifflich zwischen Bereitschaftsdiensten und Rufbereitschaft zu unterscheiden….










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