Der vom Bundesfinanzministerium am 27. August 2024 veröffentlichte Referentenentwurf des Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinan-zierungsgesetz – ZuFinG II) soll den gelockerten Kündigungsschutz für hochverdienende Risikoträger in systemrelevanten Banken auf den gesamten Finanzsektor ausweiten. Dies betrifft auch nicht-systemrelevante Banken sowie Versicherungen, Wertpapierinstitute und Kapitalverwaltungsgesellschaften. Kündigungsschutz als Bestandsschutz Im deutschen Recht ist Kündigungsschutz grundsätzlich Bestandsschutz: Erachtet das Gericht auf die Kündigungsschutzklage eines entlassenen…