In unserem Blogbeitrag vom 26.03.2020 – Wenn der Betriebsrat nicht im Betrieb ist – wirksame Beschlüsse trotz Corona-Krise möglich? – haben wir berichtet, dass nach der aktuellen Rechtslage Video- und Telefonkonferenzen nicht ausreichen, um rechtskräftige Beschlüsse im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes zu fassen. Die entsprechende Diskussion war insbesondere aufgrund einer Ministererklärung des Bundesministers Hubertus Heil neu entflammt. Knapp 2 Wochen später möchte die Bundesregierung die in…
Arbeitsrecht in der Krise – und im Wandel: Insbesondere die Digitalisierung der Arbeitswelt wird durch die staatlichen Vorgaben zur Beschränkung sozialer Kontakte massiv vorangetrieben. Daraus ergeben sich vielfältige Rechtsfragen. Wie funktioniert beispielsweise betriebliche Mitbestimmung in Zeiten von Home Office, Social Distancing und Ausgangssperren? Darf sich der Betriebsrat per Videokonferenz zur Sitzung zusammenfinden, um über eine Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeitergeld zu beschließen? Das BMAS sagt…
Social Media Plattformen wie LinkedIn und Co. sind sowohl aus dem Privat- als auch aus dem Berufsleben nicht mehr wegzudenken. Viele Arbeitgeber sind auf verschiedenen Plattformen unterwegs, um auf sich aufmerksam zu machen oder ihren Kunden eine Möglichkeit zu bieten, mit ihnen in Kontakt zu treten. So schnell wie ein Beitrag abgesetzt ist, so schnell kann es dabei auch zu arbeitsrechtlichen Fragen kommen. Deswegen nachfolgend…
Landauf, landab feiern Betriebsräte in diesen Tagen einen runden Geburtstag. Denn am 4. Februar 1920 trat das Betriebsrätegesetz in Kraft, mit dem erstmals betriebliche Mitbestimmung ermöglicht wurde und das die Basis unseres heutigen BetrVG war. 100 Jahre später fragt man sich: Ist die Betriebsverfassung noch zeitgemäß? Wir zeigen, wo Reformbedarf besteht. Zum Anfang ein Blutbad Als das Betriebsrätegesetz im Januar 1920 im Reichstag verhandelt wurde,…
Die Geschwindigkeit des digitalen Wandels ist beachtlich. Um weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen Unternehmen die erforderlichen Anpassungen zügig vorantreiben und umsetzen. Die Entscheidung über die Einführung neuer Technologien liegt jedoch nicht allein beim Arbeitgeber. Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bietet dem Betriebsrat eine weitreichende Beteiligungsmöglichkeit. Inwiefern vor diesem Hintergrund eine rasche Digitalisierung betrieblicher Abläufe überhaupt möglich ist, beleuchtet unser…