Massenentlassungsschutz auch in der Elternzeit - Oder: BVerfG gegen BAG

Bei Restrukturierungen müssen Unternehmen die Regelungen zur Massenentlassung gemäß § 17 KSchG beachten. Abhängig von der Betriebsgröße und der Anzahl der innerhalb von 30 Kalendertagen beabsichtigten Entlassungen besteht danach eine Anzeigepflicht bei der Agentur für Arbeit, § 17 Abs. 1 S. 1 KSchG. Zudem muss der Arbeitgeber vorab ein Konsultationsverfahren mit dem zuständigen Betriebsrat durchführen, § 17 Abs. 2 KSchG. Kündigungen unter Verstoß gegen diese Vorschriften sind unwirksam. Das Bundesverfassungsgericht (stattgebender Kammerbeschluss…

Reform des Mutterschutzes – was ist neu?

Zum 1. Januar 2017 soll das neue Mutterschutzgesetz in Kraft treten und nicht nur die veralteten Vorgängerreglungen, sondern auch die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz ersetzen. Die erste Beratung des Entwurfs im Bundestag fand am 6. Juli 2016 statt. Die als grundlegende Reform angepriesene Gesetzesänderung bringt vor allem eine Neuordnung und sprachliche Neufassung der gesetzlichen Regelungen mit sich, jedoch nur wenige wesentliche inhaltliche…