Nachdem der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU nunmehr auf den 31.01.2020 verschoben wurde, stellt sich für UK-Staatsbürger – und deren Arbeitgeber – weiterhin die Frage, inwiefern diese sich nach einem „Brexit“ ohne ein diesen regelndes Abkommen – „No-Deal Brexit“ – in Deutschland aufhalten und arbeiten dürfen werden. Hierzu haben wir bereits Anfang des Jahres hier im Blog berichtet. Der deutsche sowie der EU-Gesetzgeber…
On 28 June 2018, the EU Posted Workers Reform Directive (2018/957) (the „Reform Directive“) was passed, which contains extensive changes to the EU Posted Workers Directive of 1996 (96/71/EC). The implementation into EU Member State national law must now take place by 30 July 2020. Under German law, this especially means that the Posted Workers Act (Arbeitnehmerentsendegesetz – AEntG), which currently implements the (old) Posted…
Am 28.06.2018 wurde die Reform der EU-Entsenderichtlinie (2018/957) (nachfolgend: „Änderungsrichtlinie“) verabschiedet, die tiefgreifende Änderungen der seit 1996 geltenden EU-Entsenderichtlinie (96/71/EG) beinhaltet. Die Umsetzung in deutsches Recht, d.h. insbesondere eine Änderung des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), muss nun bis zum 30.07.2020 erfolgen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Änderung des AEntG hatte der deutsche Gesetzgeber für den Sommer 2019 angekündigt; ein solcher ist jedoch bis dato noch nicht veröffentlicht worden….
Zum Erfordernis der Mitführung einer A1-Bescheinigung bei der Durchführung von Geschäftsreisen zwischen EU- und EWR-Mitgliedsstaaten sowie der Schweiz haben wir bereits hier im Blog berichtet. Nun hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ministerielle Leitlinien zu seiner Auslegung des EU-Rechts hinsichtlich der Mitführung von A1-Bescheinigungen bei kurzfristig anberaumten und kurzzeitigen Geschäftsreisen von bis zu einer Woche (VO (EG) 883/2004 und VO (EG) 987/2009) veröffentlicht….
Eine A1-Bescheinigung ist bei Geschäftsreisen von Arbeitnehmern aus Deutschland in das EU- und EWR-Ausland sowie in die Schweiz grundsätzlich für den Nachweis erforderlich, dass der Arbeitnehmer weiterhin in der deutschen Sozialversicherung versichert ist. EU-Recht: Geschäftsreise = Entsendung In welchem Land der Arbeitnehmer bei Arbeitsverhältnissen mit EU/EWR/Schweiz-Auslandsbezug sozialversichert ist – und dass er jeweils nur in einem Land sozialversichert ist – regelt das EU-Recht (Verordnung (EG)…
Bei Entsendung eines Arbeitnehmers aus Deutschland (oder einem anderen EU-Land) in ein anderes EU-Land sind verschiedene Fragen organisatorischer und rechtlicher Natur zu beantworten. Insbesondere kommt auch die Frage auf, ob der Arbeitnehmer weiter dem Sozialversicherungsrecht des Landes, aus dem er entsandt wird, unterfällt – so bei einer Entsendung aus Deutschland also weiter in die deutsche Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung einzahlt und damit zum…
Soll ein drittstaatsangehöriger Arbeitnehmer, der bei einer Auslandsgesellschaft eines Konzerns angestellt ist, in Deutschland eingesetzt werden, so bedarf dies grundsätzlich eines Aufenthaltstitels. Drittstaaten sind dabei alle Nicht-EU- bzw. Nicht-EFTA-Staaten. Stand heute würde dies daher auch für britische Staatsbürger nach einem (harten) EU-Austritt gelten, der am 27.06.2018 in Großbritannien Gesetzeskraft erlangte und am 29.03.2019 Wirkung entfalten soll (Näheres zu den arbeitsrechtlichen Auswirkungen des „EU Withdrawal Act…
Die Entsendung von hochqualifizierten Arbeitnehmern in das Ausland erfreut sich großer Beliebtheit: zur Entwicklung und Motivation der Arbeitnehmer aus Unternehmenssicht, als Karrieresprungbrett schlechthin aus Sicht der Arbeitnehmer. Solche Entsendungen werden über zusätzliche Entsendevereinbarungen zum weiterhin bestehenden Arbeitsvertrag mit dem deutschen Arbeitgeber oder durch einen separaten befristeten Arbeitsvertrag mit der ausländischen Gesellschaft umgesetzt, während das Arbeitsverhältnis mit dem deutschen Arbeitgeber ruhend gestellt wird. Beide Varianten haben…
Die Entsendung von Arbeitnehmern gehört gerade in international tätigen Konzernen, aber auch für immer mehr Mittelständler zum Alltag. Rechtsrahmen für solche Entsendungen ist auf europäischer Ebene die Entsenderichtlinie 96/71/EG („ERL“). Deren Fokus lag bisher auf der Gewährung lediglich von Mindestarbeitsbedingungen. Mit einer geplanten Neuregelung will die Europäische Kommission einen „gerechteren“ EU-Arbeitsmarkt schaffen und insbesondere den Programmsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ zu…