Die neuen Corona-Regeln aus arbeitsrechtlicher Sicht

Da nach geltender Rechtslage die epidemische Lage mit Wirkung zum 25. November 2021 enden wird, dies aber in einem völligen Missverhältnis zum Infektionsgeschehen steht, hat der Bundestag gestern Neuregelungen zum Infektionsschutzgesetz auf den Weg gebracht. Darüber hinaus haben sich Bund und Länder auf einem weiteren Corona-Gipfel auf verschärfende Maßnahmen verständigt. Die wesentlichen Regelungen fassen wir aus arbeitsrechtlicher Sicht im Folgenden zusammen. Die gesetzlichen Neuregelungen, für…