Zum Erfordernis der Mitführung einer A1-Bescheinigung bei der Durchführung von Geschäftsreisen zwischen EU- und EWR-Mitgliedsstaaten sowie der Schweiz haben wir bereits hier im Blog berichtet. Nun hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ministerielle Leitlinien zu seiner Auslegung des EU-Rechts hinsichtlich der Mitführung von A1-Bescheinigungen bei kurzfristig anberaumten und kurzzeitigen Geschäftsreisen von bis zu einer Woche (VO (EG) 883/2004 und VO (EG) 987/2009) veröffentlicht….