Manche Mitarbeiter lässt man nur ungern wieder gehen. Aber ist es zulässig, wenn im Arbeitsvertrag festgehalten wird, dass ein Mitarbeiter erst nach 42 Monaten im Betrieb ordentlich kündigen darf? Warum andere Wege der Mitarbeiterbindung empfehlenswerter sind, zeigt dieser Beitrag. Garantierte drei Jahre im Betrieb? Das LAG Baden-Württemberg hatte kürzlich (Urteil vom 10.5.2021 – 1 Sa 12/21) über die Wirksamkeit einer Vertragsklausel zu entscheiden: Laut dieser…
Flexible Entgeltsysteme werden regelmäßig von Unternehmen genutzt, um Leistungsanreize zu setzen. Dabei greifen viele Unternehmen auf sog. Ermessensboni und „Topflösungen“ zurück, um bei der Bonushöhe flexibel zu bleiben und auf unvorhergesehene finanzielle Entwicklungen reagieren zu können. Der Arbeitgeber ist bei der Festlegung von Bonusvoraussetzungen und -höhe nicht völlig frei, sondern muss sich innerhalb der Grenze des „billigen Ermessens“ bewegen. Tut er dies nicht, wird die…
Zahlreiche Unternehmen setzen im Rahmen der Personaleinsatzplanung auf die Aufstellung von Urlaubslisten. Solche Listen sollen einerseits frühzeitig Planungssicherheit für das Unternehmen und andererseits einen koordinierten Prozessablauf der Gewährung von Urlaub gewährleisten. Eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Chemnitz (Urt. v. 29.01.2018 – 11 Ca 1751/17) beschäftigt sich mit der Frage der Verbindlichkeit solcher Urlaubslisten und deren Verhältnis zu sonstigen betrieblichen Urlaubsregelungen. Der Fall Die Klägerin wendete sich…
Unternehmen haben ein berechtigtes Interesse daran, Vergütungsbestandteile flexibel zu gestalten und so in Zeiten sich verändernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen auch im Entgeltbereich flexibel zu bleiben. Ermessensboni, freiwillige Sonderleistungen und widerrufliche Gehaltsbestandteile sind daher weit verbreitet. Häufig finden sich jedoch unsorgfältige Formulierungen, die die vermeintliche Flexibilität wieder in Frage stellen, wie ein jüngerer Fall des LAG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 5. Juli 2017 – 4 Sa 512/16) zum…
Hat sich der Arbeitgeber einmal dazu verpflichtet, Leistungen zu gewähren, ist er hieran grundsätzlich gebunden und kann dies nicht einfach einseitig abändern. Anders hingegen verhält es sich dann, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich auf eine Änderung verständigen. Einvernehmlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf diesem Wege, so das Bundesarbeitsgericht kürzlich (BAG, Urteil vom 15.11.2016 – 3 AZR 539/15), auch die Ablösung einer Betriebsrente durch ein marktübliches Versorgungssystem plus…