Bis dass der Tod uns scheidet? Wie man „Papst-Verträge“ vermeidet

Arbeitsverhältnisse enden automatisch mit Erreichen des Rentenalters – so ein weitverbreiteter Irrglaube. Warum ohne entsprechende Regelung eine Weiterbeschäftigung bis zum Lebensende droht und was man tun kann, wenn das Kind durch verunglückte Vertragsgestaltung bereits in den Brunnen gefallen ist. „Gehalt bis ans Lebensende“, „Papst-Verträge“, „Lebenslanges Job-Anrecht“ – mit diesen Schlagzeilen zog ein bekanntes Nahverkehrsunternehmen aus dem Rheinland vor einiger Zeit bundesweit Spott auf sich. Grund…