Zeitweise Narrenfreiheit für Betriebsräte?

Arbeitgeber haben nicht selten das Gefühl, dass Betriebsräte bei der Ausübung ihres Amtes Narrenfreiheit genießen. Streitigkeiten über den Umfang der Freistellung von der Arbeitsleistung oder die Erforderlichkeit von Schulungen sind typische Anlässe für einen solchen Eindruck. Doch nun hat das BAG jüngst sogar bei einer eindeutigen Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitgliedes dessen Amtsenthebung abgelehnt. Begründung: Die Pflichtverletzung stammt aus der vorherigen Amtsperiode! Diese Entscheidung scheint die Narrenfreiheit…