Seit dem 01.01.2015 hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Seither sind die Arbeitsgerichte gefragt, zu klären, welche Arbeitgeberleistungen auf diesen Anspruch anrechenbar sind. Hinsichtlich der Anrechenbarkeit von Anwesenheitsprämien ergingen in jüngster Zeit drei landesarbeitsgerichtliche Urteile. Das LAG Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 22.11.2016 – 5 Sa 298/15) und das LAG Bremen (Urteil vom 10.08.2016 – 3 Sa 8/16) bejahten…