Nichteinhaltung des Arbeitszeitgesetzes als Haftungsrisiko für den Arbeitgeber

Das Arbeitszeitgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, seinen Betrieb so zu organisieren, dass die gesetzlichen Vorgaben unter anderem zu Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten sowie Sonn- und Feiertagsarbeit eingehalten werden. Verstöße gegen diese Vorgaben können vielfältige Folgen für das Unternehmen haben. Sie können beispielsweise vermehrte Betriebskontrollen und sonstige aufsichtsrechtliche Maßnahmen (z.B. Auflagen) nach sich ziehen. Als Ordnungswidrigkeiten können sie mit Bußgeldern bis zu 15.000,00 € geahndet werden (§ 22 ArbZG)….

Keine "Narrenfreiheit" für Arbeitnehmer durch Ausschlussklauseln!

Vertragliche Ausschluss- oder Verfallklauseln sind ein bewährtes Mittel des Arbeitgebers, um für Rechtssicherheit und eine bessere wirtschaftliche Planbarkeit zu sorgen. Dass arbeitsvertragliche Ausschlussfristen durchaus auch der Abwehr von Ansprüchen des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer dienlich sein können, haben wir vor kurzem in unserem Beitrag vom 24. Januar 2019 berichtet und die Zulässigkeit von Ausschlussklauseln näher beleuchtet. Wurde eine wirksam vereinbarte Ausschlussfrist nicht eingehalten, verfällt grundsätzlich…

Rufbereitschaft: Erhöhtes Haftungsrisiko!

Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer müssen ihre Aufwendungen für Schäden, die bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an einem Privatwagen entstehen, selbst tragen, wenn nichts Abweichendes zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart ist (sog. Wegerisiko des Arbeitnehmers). So weit, so klar. Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts („BAG“) jedoch nicht so bei Rufbereitschaft: Das BAG meint, ein Arbeitnehmer, der im Rahmen der vom Arbeitgeber angeordneten Rufbereitschaft zur Arbeitsleistung abgerufen wird und…