Zu früh oder zu spät? Die Frage stellt sich bei Restrukturierungen immer wieder: wann sind Arbeitnehmervertretungen einzubinden? Geheimhaltungsinteressen, Sorge vor einer Verunsicherung von Kunden und Belegschaft sowie potenzielle Betriebsablaufstörungen führen auf Unternehmensseite in der Regel dazu, dass Arbeitnehmervertretungen so spät wie möglich über eine geplante Restrukturierung informiert werden sollen. Da eine verspätete Information jedoch bußgeldbewehrt ist (vgl. bspw. § 121 BetrVG), sollte im Rahmen der…