Zurzeit gilt bei vielen Arbeitgebern bis auf weiteres ein Einstellungsstopp. Doch wie sieht es eigentlich mit langfristig geplanten Einstellungen aus, die man in Anbetracht der aktuellen Ungewissheit bedingt durch die Corona-Krise nun lieber „auf Eis legen“ würde? Ist ein Arbeitsvertrag bereits geschlossen, bleibt ohne Einvernehmen des Arbeitnehmers eigentlich nur die Kündigung. Was dabei für Arbeitgeber vor Arbeitsantritt zu beachten ist, haben wir noch einmal zusammengefasst….