EU-Arbeitszeitrichtlinie: Mindeststandards zum wöchentlichen Ruhetag

Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen diskutieren die so genannten Jamaika-Parteien derzeit eine Liberalisierung des geltenden Arbeitszeitgesetzes dergestalt, dass anstelle der jetzt geltenden Höchstarbeitszeit von in der Regel acht Stunden pro Tag eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche gelten soll. Damit würde das Arbeitszeitgesetz auf den Standard der EU-Richtlinie herabgesetzt und würde Arbeitgebern und Arbeitnehmern mehr Freiheit und Flexibilität in der betrieblichen und persönlichen Arbeitszeitgestaltung bieten….