„Rücknahme“ der Kündigung - und trotzdem Annahmeverzugslohn?

Ein großer Teil der Kündigungsschutzprozesse vor den Arbeitsgerichten endet durch einen Vergleich, der die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung vorsieht. Sind die Karten nicht günstig und soll einem stattgebenden Urteil zuvorgekommen werden, wählen Arbeitgeber gelegentlich eine andere Vorgehensweise: von der Kündigung Abstand zu nehmen und den Arbeitnehmer wieder zu beschäftigen. Häufig übersehen wird hierbei: Der Arbeitgeber hat die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht einseitig…