Zum Einsatz von Erledigungsklauseln bei Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags im laufenden Arbeitsverhältnis Nicht ganz selten in der Praxis: Ein Arbeitsvertrag wurde vor vielen Jahren abgeschlossen; inzwischen „passt“ er nicht mehr: Infolge eines beruflichen Aufstiegs hat sich die Tätigkeit grundlegend verändert oder haben sich die Vereinbarungen sonst überlebt und sollen der Realität angepasst werden. Vielleicht wollen die Vertragsparteien auch einen wiederkehrenden Streitpunkt aus der Welt schaffen….