Höhe des Schadensersatzes bei Verletzung der Auskunftspflicht nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO

Gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Auskunft über seine vom Arbeitgeber verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie weitere Informationen, z.B. die Verarbeitungszwecke, verlangen. Dabei sind dem Arbeitnehmer die vom Auskunftsanspruch erfassten Informationen grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang des entsprechenden Antrags zur Verfügung zu stellen. Eine Verletzung der Auskunftspflicht, etwa durch unvollständige oder verspätete Informationen kann einen Schadensersatzanspruch zur Folge haben. Weil…