Das Bundessozialgericht hat erneut entschieden, dass Stimmbindungsvereinbarungen zwischen Gesellschafter-Geschäftsführern entgegen der früheren Praxis nicht mehr dazu führen sollen, dass Geschäftsführer auch ohne eine Sperrminorität aufgrund Satzung als sozialversicherungsfrei anerkannt werden (Entscheidung vom 14.03.2018 – B 12 KR 13/17 R). Eine solche Tendenz zur strengeren Prüfung der Sozialversicherungspflicht unter anderem von Geschäftsführern mit Minderheitsgesellschafterstellung hatte sich schon in der Vergangenheit angedeutet und war 2015 durch mehrere…